Urteil des Landgerichts Hechingen

Geiselnehmer mit vermeintlicher Handgranate muss ins Gefängnis

Stand
Autor/in
Edi Graf
Edi Graf ist Reporter für Hörfunk und Online und Spezialist für Mundart beim SWR im Studio Tübingen.

Im Prozess wegen Geiselnahme im Polizeirevier Albstadt ist am Landgericht Hechingen das Urteil gegen den 42-jährigen Angeklagten verkündet worden. Er muss ins Gefängnis.

Vier Jahre und sechs Monate Haft sind die Strafe für eine Geiselnahme, die sich im Juni im Polizeirevier Albstadt (Zollernalbkreis) abgespielt hat. So lautete am Dienstag das Urteil am Landgericht Hechingen im Strafverfahren wegen Geiselnahme. Für zwei Polizeibeamte waren das damals 45 Minuten Todesangst. Einer litt danach unter posttraumatischen Störungen, Panikattacken und Albträumen. Er ist im Strafverfahren als Nebenkläger aufgetreten.

Geiselnahme mit vorgetäuschter Handgranate

Im Juni war der Angeklagte im Polizeirevier Albstadt aufgetaucht. Er hatte gefordert, zu einem Landsmann aus der Ukraine in den Zellentrakt gelassen zu werden. Dabei hatte er einen Splint auf den Tisch gelegt. Das ist ein Eisenstift, wie er zur Sicherung von Bolzen und Verschlüssen verwendet wird. Er hat den beiden Polizisten gedroht, eine scharfe Handgranate in seiner Jackentasche zu zünden.

Weitere Taten führen zu insgesamt fünfeinhalb Jahren Gefängnis

Das Gericht hielt den Angeklagten trotz drei Promille Alkohol im Blut für schuldfähig. Da er sich außerdem für frühere Taten wie Widerstand gegen die Staatsgewalt und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte verantworten muss, summiert sich seine Strafe auf insgesamt fünf Jahre und sieben Monate.

Landgericht Hechingen Urteil Handgranate
Im Landgericht Hechingen wurde das Urteil wegen Geiselnahme mit Handgranate verkündet.

Angeklagter entschuldigt sich im Prozess für die Tat

Eine Dolmetscherin übersetzte während der Verhandlung auf Russisch. Sie teilte am Ende des Verfahrens mit, dass der Angeklagte sich entschuldigen wolle und sich für seine Tat schäme. Der Verurteilte trägt die Kosten des Verfahrens und muss dem traumatisierten Polizisten Schmerzensgeld bezahlen.

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