In Kirchentellinsfurt (Kreis Tübingen) und in Tübingen-Lustnau seien sechs verendete Schwäne und drei weitere Schwäne mit Krankheitserscheinungen gefunden worden, so das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium. Bei zweien der Tiere konnte das Virus bereits festgestellt werden. In Kürze sollen strengere Regel für Geflügelhalter erlassen werden. Bereits jetzt hat das Ministerium darauf hingewiesen, dass Geflügel im Stall bleiben oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden muss.
Kontakt mit toten Vögeln vermeiden
Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, derzeit als hoch ein. Deshalb werden Geflügelhalter dazu aufgerufen, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Wer einen toten Wildvogel in der Natur findet, solle ihn den Landratsämtern oder den Stadtverwaltungen melden.
Für Menschen nicht gefährlich
Das Risiko einer Übertragung auf den Menschen schätzt das Robert Koch-Institut als gering ein. In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere Hunde und Katzen, mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden, so das Landwirtschaftsministerium.