Gemeinde kämpft gegen Landratsamt

Kann Bodelshausen mit einem Trick eine Flüchtlingsunterkunft verhindern?

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Theresa Krampfl
Theresa Krampfl

Die Gemeinde Bodelshausen versucht, über einen Bebauungsplan die geplante Flüchtlingsunterkunft zu stoppen. Doch das Landratsamt Tübingen wehrt sich. Wie es weiter geht.

Gemeinde gegen Landratsamt - wer setzt sich durch im Falle der geplanten Flüchtlingsunterkunft in einem ehemaligen Firmengebäude in Bodelshausen (Kreis Tübingen)? Nun ist die zuständige Baurechtsbehörde der Stadt Mössingen am Zug - sie prüft die angespannte Situation. Die Ausgangslage: Das Landratsamt Tübingen plant eine Flüchtlingsunterkunft für 250 Menschen in Bodelshausen. Die Gemeinde will das allerdings verhindern und hat deshalb im Februar einen "Bebauungsplan mit Veränderungssperre" für das Gebiet beschlossen. Das Landratsamt argumentiert nun vor der zuständigen Behörde in Mössingen mit dem Gesetz zur Aufnahme Geflüchteter. Wie das ausgeht, kann momentan niemand sagen.

Bodelshausen wehrt sich gegen Flüchtlingsunterkunft

Der Gemeinderat in Bodelshausen hatte in seiner Sitzung am 20. Februar einen sogenannten Bebauungsplan mit Veränderungssperre im Gebiet rund um das geplante Flüchtlingsgebäude beschlossen. Laut Bürgermeister Florian King (parteilos) nicht, um das Flüchtlingsheim zu verhindern, sondern weil man das Gebiet schon lange städtebaulich überdenkt. So sollen dort Wohnungen und Gewerbe entstehen. Im ehemaligen Firmengebäude soll laut King am besten wieder ein Unternehmen einziehen. Das fordert er schon seit Beginn der Pläne des Landratsamts, dort Geflüchtete einzuquartieren.

Dass der Bebauungsplan mit Veränderungssperre nun auch dazu führt, dass dort keine Nutzungsänderung von Gebäuden stattfinden darf (und damit kein Flüchtlingsheim aus dem Firmengebäude wird), sei ein Nebeneffekt, "der mitgenommen wird", so Florian King im SWR-Interview. Man erarbeite sich so ein Mitspracherecht.

Landratsamt fordert Ausnahme der Veränderungssperre

Das Landratsamt Tübingen, das den Einzug Geflüchteter für Mai geplant hatte, fordert nun von der Baurechtsbehörde der Stadt Mössingen eine Ausnahme von der Veränderungssperre. Das Landratsamt argumentiert mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, wonach Gemeinden verpflichtet sind, den Landkreis bei der Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter zu unterstützen. Der Landkreis braucht ein neues Ankunftszentrum, nachdem das ehemalige Convita-Hotel in Rottenburg laut Landrat Joachim Walter (CDU) an einen Investor verkauft wurde, der den Platz anders nutzen möchte.

Baurechtsbehörde Mössingen im laufenden Verfahren

Nun ist also die Mössinger Baurechtsbehörde gefragt. Die möchte zum aktuellen Stand des Verfahrens allerdings keine Auskunft geben. Landratsamt und Bürgermeister Florian King bestätigen aber, dass die Gemeinde dieser Ausnahme der Veränderungssperre zustimmen müsse. Darüber entscheide dann voraussichtlich der technische Ausschuss der Gemeinde, so King. Wie es weitergeht, wenn die Gemeinde die geforderte Ausnahme ablehnt, ist bislang unklar. Laut Baurechtsbehörde ist das "kein alltägliches Thema". Wie lange das Verfahren noch dauern wird, kann aktuell niemand sagen.

Gemeinde und Anwohner von Anfang an dagegen

Bürgermeister Florian King und einige Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde sind schon seit den ersten Überlegungen zum Projekt strikt gegen die Flüchtlingsunterkunft für etwa 250 Menschen. Im Dezember kochte der Streit hoch, als mehrere Menschen aus Protest vor das Haus des Vermieters der Unterkunft zogen. Auch bei einer Bürgerversammlung wurde das Thema heftig diskutiert.

Platz für 250 Menschen

Das ehemalige Firmengebäude sollte zur Flüchtlingsunterbringung für etwa 250 Menschen umfunktioniert werden, so hatte es das Landratsamt im vergangenen Jahr beschlossen. Ab Mai dieses Jahres sollten dann bis zu 140 Menschen aus der Ukraine kommen, die laut Landrat Walter jeweils nur wenige Wochen dort sind. Außerdem weitere 100 aus anderen Ländern wie Afghanistan und der Türkei.

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