Am Landgericht Hechingen sind am Donnerstag die Plädoyers gehalten worden. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft stimmten größtenteils mit denen der Verteidigung überein. Beide plädierten auf lebenslange Haft wegen Doppelmordes mit Geiselnahme. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft erkannte die Verteidigung nur in einem Fall die Mordmerkmale der Heimtücke an.
Die Stimmung während des gesamten Prozessverlaufs war immer mal wieder aufgeheizt. Teils fühlten sich die Angehörigen durch die Blicke des Angeklagten verhöhnt, teils rastete der Angeklagte aus. Bereits beim Prozessauftakt gab es verschärfte Sicherheitsvorkehrungen wie Einlasskontrollen sowie eine Glaswand, hinter der die Öffentlichkeit Platz nahm.
Doppelmörder soll kaltblütig und rechthaberisch sein
Bevor die Plädoyers gehalten wurden, prognostizierten Fachärzte dem Angeklagten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Er sei sich über sein Verhalten und seine Taten, sowie auch über mögliche Konsequenzen im Klaren. Seine Opfer seien ihm gleichgültig. Die Schuld sucht er nach Einschätzung der Ärzte bei anderen. Außerdem sei er rechthaberisch und habe eine kurze Zündschnur. Vom Gutachten selbst zeigte sich der Angeklagte genervt, schüttelte immer wieder den Kopf und schmunzelte.
Nichte zerstückelt und im Garten vergraben
Dem 53-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine 20-jährige Nichte und einen Freund von ihr getötet zu haben. Der Anklage zufolge hat er seine Nichte erdrosselt und zerstückelt im Garten vergraben; den 23-jährigen Freund mit mehreren Schüssen auf offener Straße aus nächster Nähe erschossen.
Laut Staatsanwaltschaft war der 53-Jährige davon überzeugt, dass er bestohlen worden war. Die beiden Opfer sollen ihn um mehrere tausend Euro gebracht haben. Auch drei weitere Freunde seiner Nichte habe der Angeklagte verdächtigt und ursprünglich töten wollen, so die Staatsanwaltschaft. Sie vermutet Rache als Tatmotiv, geht aber davon aus, dass der Angeklagte den Überblick über sein Geld verloren und es teilweise für Kokain ausgegeben hat.
Angeklagte legte Geständnis ab
Der Angeklagte hatte die Taten zugegeben und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Insgesamt waren acht Verhandlungstage und 80 Zeugenvernehmungen anberaumt. Das Urteil wird am Freitag nächster Woche erwartet.