Bischof erreicht bald Altersgrenze von 75 Jahren

Rottenburgs Bischof Gebhard Fürst bietet Rücktritt an

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Gebhard Fürst, der katholische Bischof von Rottenburg-Stuttgart, hat Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten. Am 2. Dezember wird Fürst 75 und hat damit die Altersgrenze erreicht.

Bischof Gebhard Fürst bietet altersbedingt seinen Rücktritt an. Das teilte die Diözese am Wochenende mit. Laut der Mitteilung geht Fürst "fest davon aus", dass der Papst seinen Amtsverzicht zum 75. Geburtstag annimmt und er ab 3. Dezember dann nicht mehr Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart sein wird. Das sagte der Bischof am Samstag dem Diözesanrat bei einer Sitzung in Rottenburg. Derzeit ist Fürst der dienstälteste deutsche Ortsbischof.

Verabschiedung am 2.Dezember

Die Verabschiedung ist für den 2. Dezember in der Rottenburger Festhalle geplant, den Tag des runden Geburtstages. Daran will dann auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, teilnehmen.

Das Kirchenrecht schreibt vor, dass Bischöfe mit 75 Jahren den Rücktritt anbieten müssen. Fürst ist seit 23 Jahren Bischof der Diözese. Außerdem leitete er in der Bischofskonferenz die Publizistische Kommission und war 16 Jahre lang Geistlicher Assistent im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Geboren wurde Fürst in Bietigheim. Nach dem Abitur studierte er in Tübingen und Wien Theologie. 1977 wurde er zum Priester geweiht.

Diözesanadministrator übernimmt vorübergehend

In den Tagen nach dem Rücktritt tritt das Domkapitel, dem elf Geistliche angehören, zusammen und wählt einen Diözesanadministrator. Dieser Übergangsverwalter leitet das Bistum, darf aber keine grundlegenden Veränderungen vornehmen. Das bleibt Fürsts Nachfolger vorbehalten. Möglicherweise wird einer der drei Weihbischöfe zum Diözesanadministrator bestimmt, es kann aber auch jeder andere aus dem Gremium sein. Grundsätzlich lässt sich auch keine römische Linie dazu erkennen, ob das Amt des Diözesanadministrators dessen Chancen erhöht, als Bischof das Bistum dauerhaft zu leiten.

Vorschläge zur Nachfolge

Auch das weitere Verfahren ist in Verträgen - sogenannten Konkordaten - zwischen dem Land und dem Heiligen Stuhl geregelt und in Deutschland unterschiedlich. Für Rottenburg-Stuttgart gilt das 1932 geschlossene Badische Konkordat. Dort steht, dass das Domkapitel dem Heiligen Stuhl eine Liste "geeigneter Kandidaten" einreicht. Auch Fürst schickte regelmäßig Listen mit ihm geeignet erscheinenden Kandidaten nach Rom.

Dom Sankt Martin in Rottenburg
Der Sankt Martin Dom in Rottenburg (Kreis Tübingen).

An der Kandidatenliste des Domkapitels muss sich der Vatikan orientieren, er kann sie aber auch ignorieren. Eine wichtige Rolle hinter den Kulissen spielt dabei der Vatikanbotschafter in Deutschland, der Apostolische Nuntius Erzbischof Nikola Eterovic. Am Ende muss Rom eine Liste nach Württemberg schicken, auf der drei Namen stehen. Von denen muss mindestens einer aus Württemberg stammen oder dort einmal länger gearbeitet haben. Das Domkapitel muss aus den Kandidaten dann den Bischof wählen.

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SWR

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