Das Landgericht Tübingen hat am Donnerstag eine Frau und einen Mann zu je elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatten mit ihrem Mössinger Pflegedienst Krankenkassen um rund 430.000 Euro betrogen.
Mit elf Monaten Haft auf Bewährung ist das Gericht unter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geblieben. Strafmildernd war laut Richterin unter anderem, dass die beide Angeklagten von dem Prozess sichtbar beeindruckt waren – er wirke auf sie wie „eine Lehre fürs Leben“. Außerdem hatten die beiden direkt zu Beginn Geständnisse abgelegt und kooperiert. Den Betrug hat das Gericht zudem nicht als gewerbsmäßig eingestuft. Die beiden Geschäftsführer eines Mössinger Pflegedienstes hatten durch falsche Angaben auf Rechnungen in 43 Fällen mehrere Gesetzliche Krankenkassen um rund 430.000 Euro betrogen.