Laut Staatsanwaltschaft verurteilte das Amtsgericht Tübingen den Arzt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Der Mediziner hatte laut einem Gerichtssprecher 53 Patienten eine nachweislich potenziell gefährliche Chlordioxid-Lösung verabreicht.
Auch als Prophylaxe vor einer Corona-Erkrankung
Er empfahl dieses Mittel gegen Corona-Erkrankungen. Es wurde sowohl als Prophylaxe vor einer Covid-Infektion als auch zur Behandlung einer bereits bestehenden Covid-Erkrankung eingesetzt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stuft die Substanz allerdings als bedenkliches Arzneimittel ein. Verletzt wurde aber niemand, so der Sprecher.
Durchsuchungen in der Praxis
Um Beweise beim Arzt sicherzustellen, hatte die Polizei seine Praxis in einem Tübinger Teilort durchsucht. Zeugen hatten sich beim Regierungspräsidium Tübingen und bei der Ärztekammer über das Vorgehen des Arztes beschwert und so die Ermittlungen ins Rollen gebracht.