Das Gerichtsgebäude in Hechingen von außen. Hier muss sich ein Mann in einem Prozess wegen versuchten Totschlags verantworten, weil er seinen Stiefsohn mit einer Gabel angegriffen haben soll.

Anklage: Versuchter Totschlag in zwei Fällen

Stiefsohn mit Gabel angegriffen: 40-Jähriger in Hechingen vor Gericht

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Julia Klebitz
Julia Klebitz Reporterin SWR Aktuell Studio Tübingen Regionalbüro Albstadt

Erst soll er versucht haben seinen Stiefsohn mit einer Gabel zu töten, dann soll er ihn aus dem Fenster gestoßen haben. Ein 40-Jähriger steht in Hechingen vor Gericht.

Der heute 40-jährige Mann, der zuletzt in Balingen (Zollernalbkreis) gelebt hat, wird des versuchten Totschlags in zwei Fällen beschuldigt. Er soll im März seinen damals 16-jährigen Stiefsohn nämlich nicht nur mit einer Gabel angegriffen und schwer verletzt haben. Anschließend soll er ihn auch noch aus einem Fenster der gemeinsamen Wohnung gestoßen haben. So nimmt es die Staatsanwaltschaft an.

Angriff mit Gabel soll Streit vorausgegangen sein

Der 16-Jährige stürzte dabei laut Gericht sechseinhalb Meter in die Tiefe. Passiert sein soll das alles nach einem Streit in der Wohnung der Familie in Balingen. Dass es diesen Streit gegeben hat, darüber waren sich am ersten Prozesstag alle einig. Über den Tatverlauf dagegen nicht.

Vier Liter Wein getrunken?

Es ist Alkohol geflossen an diesem Abend im März. Das scheint klar zu sein. Wieviel Alkohol? Darüber machte der Angeklagte verschiedene Aussagen. Mal sprach er vor Gericht von zwei oder drei Gläsern Wein, dann von bis zu vier Litern, die er selbst getrunken haben will.

Angeklagter gibt weitschweifige Antworten

Immer wieder gab er weitschweifige Antworten auf einfache Fragen von Richter und Staatsanwalt. Nicht nur er, vor allem seine Frau und eine befreundete Nachbarin sollen getrunken haben. Und auch der 16-jährige Stiefsohn soll Wein bekommen haben. Laut Angeklagtem kam es schließlich nach einem gemeinsamen Abendessen zum Streit. Der Mann sieht sich einem Komplott seiner Frau und der Nachbarin ausgesetzt. Sie hätten ihn zurück in die Ukraine schicken wollen. Von dort war die Familie geflohen, mit zweijährigem Stopp in Polen.

Wer hat zuerst angegriffen: Stiefsohn oder Vater?

Als der Streit schließlich seinen Höhepunkt erreichte, ist laut dem Angeklagten der Stiefsohn dazugekommen. Er sei auf seinen Stiefvater losgegangen, habe ihn gewürgt und durch die Wohnung gezogen. Zur Gabel (laut Angeklagtem übrigens eine kleine, weiche Kindergabel) habe der Angeklagte nur gegriffen, um sich zu wehren. So ließ er es sinngemäß eine Dolmetscherin übersetzen.

Schläge mit der Bratpfanne

Nach weiteren Rangeleien soll der Angeklagte zudem von seiner Frau und der Nachbarin Schläge mit einer Bratpfanne auf den Kopf bekommen haben. Seinen Stiefsohn habe er später verletzt vor dem Haus gefunden, so der Angeklagte. Einen Stoß aus dem Fenster habe es nicht gegeben.

Stiefsohn berichtet von Sturz aus Fenster

Der heute 17-jährige Stiefsohn indes berichtete vor Gericht von der Situation am Fenster. Er sei auf dem Fensterbrett gesessen. Der Stiefvater habe ihn mit der Hand am Rücken "berührt". Er habe Angst gehabt, hinter dem Rücken des Stiefvaters gar einen Gegenstand vermutet, mit dem er ihn verletzen könnte. Ob der Jugendliche dann aus Angst aus dem Fenster gesprungen ist oder tatsächlich gestoßen wurde, das blieb am ersten Prozesstag noch unklar.

Weitere Prozesstage geplant

Weitere Zeugen sollen noch aussagen, auch zwei Sachverständige sind am Prozess beteiligt. Das Urteil ist für kommende Woche geplant.

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