Wollte die Unternehmensgruppe des Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen Leib und Leben schützen, oder hat sie schlicht gegen Denkmal- und Naturschutz verstoßen? Eine ungenehmigte Baumfällaktion in Hechingen im Zollernalbkreis sorgt für Ärger.
Vier große Bäume liegen auf der Erde neben der Villa Silberburg im Hechinger Fürstengarten. Insgesamt ist es lichter geworden rund um das historische Gebäude. Anfang Februar ließ die Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern die Bäume fällen. Ein Anblick, der viele Menschen in Hechingen stört. Die "Freunde des Fürstengartens", Naturschutzvereine und Spaziergänger. Seit Wochen schon wird in der Stadt diskutiert: "Darf der Fürst einfach so Bäume fällen? Gibt es Ausgleichsmaßnahmen - müssen also neue Bäume gepflanzt werden, in denen Vögel brüten können?"
Gefällte Bäume: Behörden ermitteln
Mit all diesen Fragen beschäftigen sich mittlerweile auch die Behörden. Denn natürlich gelten Regeln und Gesetze auch für die fürstliche Unternehmensgruppe. Die Hechinger Villa Silberburg und auch das angrenzende Grundstück gehören zwar dem Fürsten, er hätte dennoch bei den zuständigen Behörden fragen müssen, ob die Bäume gefällt werden dürfen. Das Landratsamt des Zollernalbkreises und die Stadt Hechingen – als Untere Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden, prüfen den Fall deshalb.
Aktuell warten sie auf eine Stellungnahme der Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen. "Es handelt sich dabei um eine förmliche Anhörung", heißt es vom Landratsamt. Den Grundstückseigentümern werde eine vierwöchige Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Auch direkt vor Ort hat die Behörde ermittelt. Sie hat die gefällten Bäume und beseitigte Sträucher gezählt und geschaut, auf welchen Grundstücken sie stehen oder standen.
Muss der Fürst 250.000 Euro Bußgeld zahlen?
Erst wenn das Landratsamt fertig ermittelt hat und der Grundstückseigentümer sich geäußert hat, wird über das weitere Vorgehen entschieden. Am Ende könnten dem Fürst Sanktionen drohen. Das Denkmalschutzgesetz sehe laut Landratsamt Bußgelder von bis zu 250.000 Euro vor, das Bundesnaturschutzgesetz bis zu 50.000 Euro. Auch die Stadt Hechingen prüft, ob ein Bußgeld für die Unternehmensgruppe oder die Firma, die die Bäume gefällt hat, fällig wird.
Ob und wer die Strafe bezahlen muss, wird das Landratsamt des Zollernalbkreises allerdings nicht verraten. Der Grund: Datenschutz. Ein Sprecher der Stadt Hechingen bestätigt: "Auch wir werden zur Höhe eines möglichen Bußgeldes keine Auskunft geben."
Fürstliche Unternehmensgruppe: "Leib und Leben schützen"
Die Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern hat dem SWR bestätigt, dass sie die Bäume in Hechingen hat fällen lassen. Allerdings aus einem dringlichen Grund: "Wir haben auf unserem Grundstück eine dringend notwendige Verkehrssicherungsmaßnahme durchgeführt, um Leib und Leben der Angrenzer zu schützen." Außerdem habe man "große Mengen Sturmholz" vom Grundstück entfernt. Sind die Vorwürfe also unberechtigt? Die Unternehmensgruppe hat einen Rechtsanwalt beauftragt.