Der Streit um krähende Gockelhähne in Metzingen-Neuhausen soll durch einen Nachtwächterservice beendet werden. Der soll die Gockel abends in den Stall bringen. Das hat das Amtsgericht Bad Urach heute entschieden. Der Kleintierzuchtverein muss dafür 3.000 Euro zahlen.
Seit Jahren gibt es Zoff zwischen Anwohnern und dem Kleintierzuchtverein Metzingen-Neuhausen. Eine Familie fühlt sich vom Lärm der krähenden Gockel gestört und hat geklagt. Am Landgericht Tübingen hatten sich die Parteien vor zwei Jahren auf einen Vergleich geeinigt. Der sieht vor, dass die Hähne zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens in den Stall müssen. Weil sich der Verein nicht daran gehalten hat, muss er jetzt einmalig 3.000 Euro bezahlen. Das hat das Amtgericht Bad Urach beschlossen. Mit dem Geld soll eine Art Nachtwächterservice finanziert werden, der die Tiere abends in den Stall bringt. Der Kleintierzuchtverein kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.