Trotz großen Protests

Verwaltungsgerichtshof: Musikboxen in Freiburger Parks bleiben verboten

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Eva-Maria Elias
Eva-Maria Elias

Das nächtliche Musikboxen-Verbot in Freiburger Parks bleibt bestehen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat damit eine Entscheidung des Gemeinderats bestätigt.

In Freiburger Parks dürfen weiterhin von 23 bis 6 Uhr keine Musikinstrumente und Bluetooth-Boxen mehr genutzt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Dienstag bestätigt. Auch Handylautsprecher und ähnliche Geräte fallen unter dieses Verbot. Der Freiburger Gemeinderat hatte mit großer Mehrheit eine entsprechende Parkanlagensatzung verabschiedet. Der Protest gegen das Verbot von Musikboxen war groß.

Gegner des Verbots scheitern mit Antrag

Im August hatten zwei Studierende und ein Referendar aus Freiburg einen sogenannten Normenkontroll-Eilantrag gegen das nächtliche Musikboxen-Verbot gestellt. Sie beriefen sich darin auf die Verletzung eines Paragraphen, wonach Kinder und Jugendliche bei gemeindlichen Planungen und Vorhaben beteiligt werden müssten.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Begründung nun für nichtig erklärt, da die Antragsteller weder Kinder noch Jugendliche seien. Damit entspreche das Musikverbot vollständig der Regelungsbefugnis der Stadt, so der Gerichtshof. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Anwohnerbeschwerden über zu laute Musik

Hintergrund des Musikboxen-Verbots ist die Situation am Freiburger Seepark, wo sich Anwohnerinnen und Anwohner seit mehreren Jahren über Lärm beschweren. Das nächtliche Verbot von Musikinstrumenten und Lautsprecherboxen gilt neben dem Seepark auch für den Dietenbachpark, den Stadtgarten, den Colombipark, den Moosweiher und die Wiese am Sandfangweg. Ausgenommen sind die Sternwaldwiese und der Eschholzpark.

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