Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Dienstag die Verurteilung von Jan Heiko P. wegen Mordes an der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald). Das Landgericht Gießen (Hessen) hatte im September 2023 eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den damals 30-jährigen Angeklagten verhängt. Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Auch das wurde vom BGH nun bestätigt. Zudem bleibt die Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger, Nötigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestehen.
Landgericht Gießen muss in einem Punkt neu verhandeln
Die Revision des Angeklagten wurde damit in Karlsruhe größtenteils verworfen. In einem Punkt muss das Landgericht neu verhandeln: Dabei geht es um die Strafe für das Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte. Hier hat sich in der Zwischenzeit das Gesetz geändert. Nach der jetzigen BGH-Entscheidung muss das Landgericht Gießen einen neuen Verhandlungstermin ansetzen. Das ist aber eine Formalie. An der Verurteilung von Jan Heiko P. zu lebenslanger Haft ändert sich dadurch nichts, wie der BGH mitteilte.
Wegen der Gesetzesänderung seien auch die formellen Voraussetzungen nicht mehr gegeben, um eine anschließende Sicherungsverwahrung anzuordnen. Auch darüber muss das Landgericht neu entscheiden. Wann der Prozess stattfinden wird, steht bislang nicht fest.
14-jährige Ayleen aus Gottenheim kannte ihren Mörder über das Internet
Ayleen war am 21. Juli 2022 in Gottenheim verschwunden. Gut eine Woche später wurde sie rund 300 Kilometer entfernt tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden. Noch am selben Tag wurde Jan Heiko P. festgenommen. Wie das Landgericht feststellte, hatte der Mörder das Mädchen aus dessen Heimatort abgeholt und nach Hessen gebracht. Dort versuchte er, die 14-Jährige zu vergewaltigen. Danach erwürgte er das Mädchen und versenkte ihre Leiche in einem See im Wetteraukreis.
In der Wohnung von Jan Heiko P. wurden persönliche Gegenstände der 14-Jährigen gefunden. Die Ermittler werteten unter anderem Handydaten von Jan Heiko P. aus. Dabei fanden sie heraus, dass Ayleen und der deutlich ältere Mann einander offenbar Monate vorher über eine Messenger-App kennengelernt und tausende Nachrichten mit stark sexualisiertem Inhalt ausgetauscht hatten. Teils schrieb er der Schülerin Hunderte Nachrichten pro Tag. Ähnliche Chats führte Jan Heiko P. auch mit anderen Mädchen, eine war erst 13 Jahre alt.