Am Donnerstag will das Landgericht Gießen das Urteil gegen den mutmaßlichen Mörder der 14-jährigen Schülerin aus Gottenheim (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) verkünden. Der heute 30 Jahre alte Jan P. aus Waldsolms (Lahn-Dill-Kreis) soll Ayleen über das Internet kennengelernt und am 21. Juli 2022 mit seinem Auto von Gottenheim in ein Waldstück nach Hessen gefahren und erwürgt haben. Die Anklage hat lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Und selbst die Verteidigung geht von Mord aus und steht einer Sicherungsverwahrung nicht im Weg.
Plädoyers am Landgericht Gießen Ayleen-Prozess: Staatsanwalt und Verteidiger fordern lebenslange Haft
Lebenslang wegen Mordes an Ayleen: Der Verteidiger von Jan P. hat sich in seinem Plädoyer weitgehend der Anklage angeschlossen. Auch der 30-Jährige selbst meldete sich zu Wort.
Verteidiger: "Er wird wegen Mordes zu verurteilen sein"
Die Verteidigung hatte sich nach 14 Prozesstagen in ihrem Schlussplädoyer in weiten Teilen der Anklage angeschlossen. Verteidiger Henner Maaß sagte über den Angeklagten: "Es ist klar: Er wird wegen Mordes zu verurteilen sein." Nur eine besondere Schwere der Schuld, die Staatsanwaltschaft und Nebenklage dem Angeklagten anlasten, kann die Verteidigung nicht erkennen. Denn sie meint, ein sexuelles Motiv sei nicht nachweisbar. Die beantragte Sicherungsverwahrung und die Schuldfähigkeit des Angeklagten zog die Verteidigung aber nicht in Zweifel.
Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger sagte über den Angeklagten, er habe noch nie erlebt, dass jemand "so gleichgültig und ignorant" sei, wenn er ein Leben ausgelöscht habe. Der Mann habe ein sexuelles Bedürfnis gehabt und dieses umgesetzt. "Wenn dabei jemand stirbt, ist es ihm auf Deutsch gesagt scheißegal." Das sei es, was den 30-Jährigen so gefährlich mache.
Psychiater erklärt Angeklagten im Fall Ayleen für schuldfähig
Der psychiatrische Gutachter, der im Prozess aussagte, sieht bei dem Angeklagten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen. Der Experte hält den 30 Jahre alten Tatverdächtigen zugleich für voll schuldfähig und sieht ein hohes Risiko, dass er weitere sexuell motivierte Tötungsdelikte begehen könnte.
Bereits als Jugendlicher war Jan P. wegen einer versuchten Vergewaltigung und versuchten sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt und jahrelang in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden.
HR-Reporterin Heike Borufka hat den Prozess in Gießen verfolgt und schildert ihre Eindrücke vom Angeklagten:
Chats und Bewegungsprofile von Jan P. und Ayleen ausgewertet
Ayleen war am 21. Juli 2022 in Gottenheim verschwunden. Sie wurde gut eine Woche später rund 300 Kilometer entfernt tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden. Noch am selben Tag nahmen Spezialkräfte der Polizei den damals noch 29-jährigen Jan P. fest. In seiner Wohnung wurden persönliche Gegenstände der 14-Jährigen gefunden.
Die Ermittler werteten unter anderem Handydaten von Jan P. aus. Dabei fanden sie heraus, dass Ayleen und der deutlich ältere Mann einander offenbar Monate vorher über eine Messenger-App kennengelernt und tausende Nachrichten mit stark sexualisiertem Inhalt ausgetauscht hatten. Damit soll er sie dann unter Druck gesetzt haben. Jan P. sei zum "Feind in ihrem Chat" geworden, wie es die Staatsanwaltschaft ausdrückte. Ähnliche Chats führte er offenbar auch mit anderen Mädchen, eine war erst 13 Jahre alt.
Die Ermittler konnten auch ein Bewegungsprofil des Verdächtigen erstellen und sich ein Bild vom mutmaßlichen Tatablauf verschaffen. Und sie fanden ein Masturbationsvideo von Jan P., das er einer anderen Teenagerin geschickt hatte - nur wenige Stunden, nachdem er Ayleen mutmaßlich erwürgt und ihre Leiche in den Teufelsee geworfen hatte.
Jan P. gesteht, dass er Ayleen getötet hat
Im September vergangenen Jahres gestand der Mann nach Angaben der Ermittler die Tötung des Mädchens. Er führte sie außerdem zu dem an einem Feldweg im Landkreis Gießen gelegenen Tatort und zu abgelegten Kleidungsstücken des Opfers. Diese wurden auf Spuren untersucht. Ein Video des Geständnisses wurde im Prozess gezeigt.