Ein Jahr Haft auf Bewährung für Ex-Soldat nach SEK-Einsatz in Unterkirnach.

Prozess am Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Ein Jahr Haft auf Bewährung für Ex-Soldat nach SEK-Einsatz in Unterkirnach

Stand
Autor/in
Mario Schmidt
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Christoph Regli

Im Januar hatte ein Mann in gedroht, sein Haus in Unterkirnach in die Luft zu sprengen - damit wollte er eine Zwangsräumung verhindern. Am Mittwoch wurde der Ex-Soldat verurteilt.

Ein 63-Jähriger Mann aus Unterkirnach (Schwarzwald-Baar-Kreis) ist zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der ehemalige Bundeswehrsoldat hatte im Januar einen großen SEK-Einsatz ausgelöst. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat den Mann nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall und Störung des öffentlichen Friedens schuldig gesprochen. Neben der Haft auf Bewährung muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich einer ambulanten psychiatrischen Behandlung unterziehen.

Eskalation nach versuchter Zwangsräumung

Im Januar 2024 hatte sich der Mann in seinem Haus verschanzt und so versucht, eine bevorstehende Zwangsräumung zu verhindern. Zuvor tötete er seine Katze mit einem Kopfschuss. Er drohte gegenüber den Einsatzkräften damit, das Haus in die Luft zu jagen. Die Polizei reagierte mit einem Großaufgebot, auch das Spezialeinsatzkommando (SEK) war mit einem Panzerwagen und Spezialausrüstung vor Ort. Mehr als zehn Stunden dauerte der Einsatz, so lange wurde mit dem Mann verhandelt. Am Ende ergab er sich.

SEK findet Waffen, Munition und Sprengzubehör im Haus

Nachdem der Mann aufgegeben hatte, fanden Kriminalbeamte in seinem Haus mehrere Waffen, rund 10.000 Schuss Munition sowie Rauchgranaten. Dazu ein Übungsgeschoss einer Fliegerabwehrkanone und Sprengzubehör. Auf den Sportschützen waren mehrere Kurz- und Langwaffen angemeldet, für den Besitz des vor Ort sichergestellten Sprengstoffs hatte er aber keine Erlaubnis.

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Mann muss sich in psychiatrische Behandlung begeben

Im Prozess räumte der Mann die Vorwürfe gegen ihn ein. Er begründete sein damaliges Verhalten mit seinem verschlechterten Gesundheitszustand. Außerdem hätten sich seine Lebensumstände erheblich geändert, als er sich neben dem Beruf auch um die Pflege seiner Eltern habe kümmern müssen. Professionelle Hilfe in Form einer psychiatrischen Behandlung hatte er sich aber vor und nach der Tat nicht geholt.

Bei der Festnahme im Januar stand der 63-Jährige zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Medikamenten. Der Mann habe in einer Extremsituation gehandelt, so der Staatsanwalt, vom Angeklagten gehe für die Zukunft keine Gefahr aus. Teil des Urteils ist aber auch die Auflage, sich psychiatrisch behandeln zu lassen.

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