Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nach dem gewaltsamen Tod eines 15-Jährigen vergangenen November jetzt Anklage gegen die Eltern des mutmaßlichen Schützen erhoben. Die Behörde wirft ihnen fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz vor.
Staatsanwaltschaft: Tod des 15-Jährigen fahrlässig mitverschuldet
Die Pistole und die Munition, die der 15-Jährige bei der Tat verwendet haben soll, stammten aus seinem Elternhaus. Laut Staatsanwaltschaft soll die Waffe unerlaubterweise im Besitz der Eltern und nicht ausreichend gesichert gewesen sein. So konnte ihr Sohn frei darauf zugreifen. Die Eltern sollen so den Tod des 15-jährigen Mitschülers fahrlässig mitverschuldet haben, so der staatsanwaltliche Vorwurf.
Die Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg muss den Angaben nach nun darüber entscheiden, ob sie ein Hauptverfahren eröffnet. Im Falle einer Verurteilung drohen den Eltern Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Motiv bislang unklar Schüsse an Offenburger Schule: 15-Jähriger wegen Mordes vor Gericht
In Offenburg hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 15-Jährigen begonnen. Er soll einen gleichaltrigen Mitschüler heimtückisch getötet haben. Der Fall hatte überregional Trauer und Entsetzen ausgelöst.
Bald Urteil im Prozess gegen Sohn erwartet
Gegen den 15-jährigen Sohn läuft aktuell der Prozess vor einer Jugendkammer des Landgerichts Offenburg wegen Mordes und versuchten Mordes. Mitte April hatte der Prozess begonnen. Aufgrund des Alters des Angeklagten findet er unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil soll laut Landgericht am Dienstag, den 23. Juli, fallen. Die Urteilsverkündung ist nicht öffentlich.
Der 15-Jährige soll am 9. November vergangenen Jahres in der Offenburger Waldbachschule mit einer Pistole einem gleichaltrigen Mitschüler zweimal in den Kopf geschossen haben. Das Opfer verstarb kurz darauf im Krankenhaus.
Der mutmaßliche Schütze hatte laut Ermittlungen 41 Schuss Munition dabei. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.