Die jüngste Entscheidung ist eine Eilentscheidung und wird in den kommenden Monaten überprüft. Sollte sie bestätigt werden, wird die Sache voraussichtlich in die nächste Instanz gehen. Das glaubt zumindest der Anwalt der Umweltschutzorganisation Alsace Nature, Francois Zind. Er sagt aber auch, das Gericht habe in der Begründung einen ganz neuen Aspekt angeführt. Zum ersten Mal in der französischen Rechtssprechung ist demnach ein besonderes Grundrecht auch künftigen Generationen zuerkannt worden. Nämlich das Recht in einer ausgewogenen Umwelt zu leben, die für die Gesundheit unbedenklich ist. Neu ist laut Zind auch, Block 15 der Anlage nicht geräumt werden könne. Die französische Regierung und die staatliche Betreiberfirma MDPA hatten stets erklärt, die Untertage-Deponie sei zu marode, um den dort lagernden Giftmüll herauszuholen – insbesondere Blick 15, in dem es 2002 gebrannt hatte.
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