Wegen umstrittener Verlinkung

Anklage gegen Redakteur von "Radio Dreyeckland" in zweiter Instanz zugelassen

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Ein Journalist des Freiburger Senders soll in einem Artikel auf die Seite einer verbotenen Vereinigung verlinkt haben. In erster Instanz war die Klage noch abgewiesen worden.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen Redakteur von "Radio Dreyeckland" zugelassen. Dem Journalisten des nicht-kommerziellen Senders aus Freiburg wird vorgeworfen, in einem Artikel vom Juli vergangenen Jahres auf die Archivseiten der verbotenen Internetplattform "linksunten.indymedia" verlinkt zu haben. Damit habe er eine verbotene Organisation unterstützt. Das Landgericht in Karlsruhe hatte die Anklage zuvor in erster Instanz mit Verweis auf die Pressefreiheit abgewiesen.

Das Oberlandesgericht sah dies anders und hob nun diese Entscheidung auf. Der Verdacht gegen den Redakteur sei hinreichend, teilte das OLG weiter mit. Damit kann es in Karlsruhe zum Prozess gegen den Redakteur kommen.

Polizei hatte Redaktionsräume des Senders durchsucht

Ermittler hatten Mitte Januar zwei Mitarbeiterwohnungen und Redaktionsräume des Freiburger Senders durchsucht. "Aus unserer Sicht ist das Blödsinn", hatte Geschäftsführer Andreas Reimann mit Blick die Anklage gegen seinen Kollegen Anfang Mai gesagt. "Radio Dreyeckland" hat eine lange Tradition als links-alternativer Sender. Er entstand aus der regionalen Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er Jahre und bekam 1988 als erstes freies Radio in Deutschland eine Sendelizenz.

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