Vier Monate nach einer umstrittenen Durchsuchung in der Redaktion von "Radio Dreyeckland" und in Privaträumen von Mitarbeitern meldet der Freie Radiosender aus Freiburg einen Teilerfolg. Das Landgericht Karlsruhe hat die Klage gegen einen Redakteur abgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Journalisten geklagt, weil er in einem Artikel vom Juli vergangenen Jahres auf die Archivseiten der verbotenen Internetplattform "linksunten.indymedia" verlinkt hatte. Damit habe er eine verbotene Organisation unterstützt. Das Landgericht Karlsruhe entschied jetzt, dass die Setzung eines Links Teil der journalistischen Aufgabe und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei.
Grundgesetz garantiert freie Berichterstattung
Zudem gehörten Verlinkungen zu dem durch das Grundgesetz geschützten Bereich der freien Berichterstattung. Die Verteidigerin des Redakteurs, Angela Furmaniak, begrüßte den Richterspruch. Die Strafverfolgung ihres Mandanten sei politisch motiviert gewesen.
Hohe Bedeutung für Redaktionsgeheimnis
Das Landgericht Karlsruhe ordnete in seinem Beschluss auch an, dass die Polizei angefertigte Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen muss. Hintergrund ist die hohe Bedeutung für das Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz. Über die von "Radio Dreyeckland" und den betroffenen Journalisten eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hat das Landgericht noch nicht entschieden.