Seit Mitte April muss sich ein 15-Jähriger wegen Mordes vor dem Offenburger Landgericht verantworten. Der Jugendliche soll am 9. November des vergangenen Jahres einen gleichaltrigen Mitschüler in der Offenburger Waldbachschule erschossen haben. Das Opfer verstarb kurz darauf im Krankenhaus. Außerdem soll der Tatverdächtige versucht haben, einen selbstgebauten Brandsatz zu entzünden. Da der 15-Jährige unter Jugendschutz steht, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes
Der Prozess gegen den 15-Jährigen wegen Mordes und versuchten Mordes läuft vor der Jugendkammer des Landgerichts Offenburg. Der Schüler soll in der Offenburger Waldbachschule mit einer Pistole dem gleichaltrigen Mitschüler zweimal in den Kopf geschossen haben. Der mutmaßliche Schütze hatte laut Ermittlungen 41 Schuss Munition dabei. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Staatsanwaltschaft klagt auch gegen die Eltern
Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft Offenburg haben die Eltern des 15-Jährigen fahrlässig gehandelt und daher Mitschuld. Sie müssen sich noch in einem weiteren Prozess verantworten. Die Pistole und die Munition, die der 15-jährige Tatverdächtige verwendet haben soll, stammten aus seinem Elternhaus. Laut Staatsanwaltschaft soll die Waffe unerlaubterweise im Besitz der Eltern und zudem nicht ausreichend gesichert gewesen sein. So konnte ihr Sohn frei darauf zugreifen, so der Vorwurf.
Unbeteiligter Vater entwaffnet mutmaßlichen Schützen
Überwältigt wurde der mutmaßliche Todesschütze nicht von der Polizei, sondern von einem Vater, dessen Kinder dieselbe Schule besuchen. Er war zufällig vor Ort und hatte den Schüler, laut eigener Schilderung, im Flur getroffen. Er konnte ihn ansprechen und überzeugen, die Waffe auf den Boden zu legen. Danach fixierte er den Jungen am Boden, bis die Polizei eintraf. Für diesen Einsatz erhielt der Mann die Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Dass die Öffentlichkeit von dem Prozess ausgeschlossen ist, heißt: weder Besucherinnen und Besucher, noch die Medien dürfen in den Gerichtssaal - auch keine Mitschülerinnen und Mitschüler des Opfers und des Angeklagten. Ob der Angeklagte sich vor Gericht zu seiner Person und vor allem zu den Vorwürfen geäußert hat, ist nicht bekannt. Auch zum Abschluss des Prozesses wird nur das Strafmaß veröffentlicht.