Jugendlicher wegen Mordes angeklagt

Nach tödlichen Schüssen in Offenburg: Prozess gegen 15-jährigen Schüler beginnt

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Autor/in
Jasmin Bergmann
Jasmin Bergmann
Ulf Seefeldt
Leon Löffler

Die Tat hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Ein 15-jähriger Schüler soll seinen gleichaltrigen Mitschüler erschossen haben. Ein halbes Jahr danach beginnt der Prozess in Offenburg.

Ab diesem Donnerstag muss sich ein 15-Jähriger wegen Mordes vor dem Offenburger Landgericht verantworten. Der Jugendliche soll am 9. November des vergangenen Jahres einen gleichaltrigen Mitschüler im Unterricht erschossen haben. Außerdem soll er versucht haben, einen selbstgebauten Brandsatz zu entzünden. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der 15-Jährige steht unter Jugendschutz.

Mitschüler zweimal in den Hinterkopf geschossen?

Es ist ein Donnerstag, als der sonst eher unauffällige Schüler mit einer geladenen Pistole die Schule in Offenburg (Ortenaukreis) betritt. 41 Schuss Munition soll er laut Anklage dabei gehabt haben - und einen selbstgebauten Brandsatz. Sein Motiv ist bislang unklar. In einem Klassenzimmer soll der 15-Jährige dann einem Mitschüler zweimal von hinten in den Kopf geschossen haben, so der Vorwurf. Das Opfer erlag kurz darauf seinen schweren Verletzungen. Danach wollte der mutmaßliche Täter einen Brandsatz in der Schule entzünden, was ihm jedoch nicht gelang.

Familienvater konnte mutmaßlichen Täter überwältigen

Kurz nach zwölf Uhr gingen damals mehrere Notrufe bei der Polizei ein. Wenige Minuten später waren die ersten Einsatzkräfte vor Ort. Polizisten und Spezialkräfte umstellten die Schule und riegelten den Tatort ab. Überwältigt wurde der mutmaßliche Todesschütze von einem Vater, dessen Kinder dieselbe Schule besuchen. Der Vater hatte den Schüler laut eigener Schilderung im Flur getroffen, ihn angesprochen und aufgefordert, die Waffe auf den Boden zu legen. Danach konnte er den Schüler am Boden fixieren, bis die Polizei eintraf. Für diesen Einsatz erhielt der Mann die Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg.

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Freiburger Strafverteidiger: "Zehn Jahre ist die Höchststrafe"

Seit der Tat sitzt der angeklagte Jugendliche in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung droht dem 15-Jährigen laut Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Florian Rappaport nimmt als Strafverteidiger aus Freiburg häufig an Jugendstrafverfahren teil. Im Erwachsenenstrafrecht ziehe ein etwaiges Mordurteil zwangsläufig eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich, so Rappaport. "Das ist eine sogenannte Punktstrafe, dann gibt es keinen Strafrahmen", sagt der Strafverteidiger. Im Jugendstrafrecht sei das völlig anders. "Zehn Jahre ist die Höchststrafe. Aber das wäre sehr viel", so Rappaport. Denn das Gericht habe durch den Strafrahmen einen Ermessensspielraum. "Die Höchststrafe greift dann, wenn man sich den schlimmstmöglichen Fall vorstellt", erklärt der Jurist. Auch eine verminderte Schuldfähigkeit durch Persönlichkeitsstörungen könne beim Strafmaß eine Rolle spielen.

Urteil frühestens im Juli erwartet

Das Offenburger Landgericht hat insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt. Zuständig ist die Jugendkammer. Es wurden etliche Zeugen geladen, außerdem sollen ein psychiatrischer Sachverständiger und eine Rechtsmedizinerin befragt werden. Ein Urteil ist frühestens im Juli zu erwarten.

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