Der 23-jährige Angeklagte ist am Montag vor Gericht ausführlich befragt worden. Es ist der zweite Verhandlungstag im Prozess um eine Geiselnahme und eine schwere Vergewaltigung vor dem Offenburger Landgericht. Der Mann soll im Februar eine 18-Jährige aus Berlin ins Kinzigtal (Ortenaukreis) entführt und sich mehrfach sexuell an ihr vergangen haben. Er bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Angeklagter wolle seine Unschuld zeigen
"Ich habe sie nicht als Geisel genommen, ich habe sie nicht mit einer Waffe bedroht und der Sex war einvernehmlich", sagt der 23-Jährige in seiner schriftlichen Aussage. Verlesen wurde sie durch seinen Rechtsanwalt. Die Türen in der Wohnung in Steinach im Kinzigtal seien nicht verschlossen gewesen. Er sei mit der 18-Jährigen spazieren gegangen, sie seien einkaufen und essen gewesen. Es gebe Videos, auf denen das alles zu sehen sei. Auch einen Fasnachts-Umzug hätten sie im Februar gemeinsam besucht. "Ich wollte ihr nie etwas Böses", so der Mann.
Er wolle allen zeigen, dass er unschuldig sei. Er wolle sein Leben zurück, sagt er. Der Mann sitzt seit Februar in Untersuchungshaft. In der anschließenden Befragung ging es hauptsächlich um das Sexualleben des 23-Jährigen, um seine Beziehungen zu Frauen und Mädchen, um Rollenspiele mit Waffen und um Fesselspiele. Auch zwischen ihm und der 18-Jährigen soll es bei vorherigen Treffen in Berlin solche Spiele gegeben haben.
18-Jährige als vermisst gemeldet
Die mutmaßliche Tat hatte damals Menschen in ganz Deutschland beschäftigt. Verwandte hatten die junge Frau zunächst als vermisst gemeldet, nachdem sie in Berlin spurlos verschwunden war. Die Berliner Polizei hatte Hinweise darauf erhalten, dass sich die Frau in der Ortenau aufhalten könnte und die Polizei dort um Amtshilfe gebeten. Die Beamtinnen und Beamten hatten die junge Frau und den damals 22-Jährigen schließlich in der Wohnung in Steinach gefunden. Schon kurz nach der mutmaßlichen Tat hatte er die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen.
Richter: "Das ist kein leichtes Verfahren"
Die beiden haben sich wohl im Sommer vergangenes Jahr auf Mallorca kennengelernt. Zwischen dem Sommer und der mutmaßlichen Tat im Februar sollen sie sich mehrfach getroffen haben. Dabei habe es auch immer wieder einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben, so die Staatsanwaltschaft.
Bei der Hauptverhandlung vor dem Offenburger Landgericht sollen mehrere Zeugen aussagen. Zudem hat die Strafkammer eine psychiatrische Sachverständige und eine sogenannte Glaubhaftigkeitsgutachterin geladen. Für das Gericht ist es ein schwieriges Verfahren: Es stehe Aussage gegen Aussage. Zeugen von der mutmaßlichen Tat gibt es nicht. Die 18-Jährige selbst soll erst gegen Ende des Prozesses aussagen. Sie tritt als Nebenklägerin auf und lässt sich im Prozess von Anwälten vertreten.
Das Gericht hat zwölf Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist im November zu rechnen. Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen, drohen dem 23-Jährigen zwischen fünf und 15 Jahren Haft.