Am Freitagvormittag hat am Offenburger Landgericht der Prozess gegen einen 23-Jährigen begonnen. Der junge Mann soll im Februar diesen Jahres eine 18-Jährige aus Berlin nach Steinach im Kinzigtal (Ortenaukreis) entführt haben. Er ist wegen Geiselnahme und schwerer Vergewaltigung angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die 18-Jährige in Berlin mit einer Schreckschusswaffe bedroht und ins Kinzigtal verschleppt zu haben. Dort sei ein Zimmer wie ein Gefängnis vorbereitet gewesen, da habe er sie mehrfach vergewaltigt.
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
Zu Prozessbeginn hat der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Rechtsanwalt des 23-Jährigen hat eine kurze Erklärung abgegeben. Er betonte, sein Mandant sei nicht bewaffnet in Berlin gewesen und er habe die 18-Jährige auch nicht vergewaltigt.
Es gebe außerdem ein Video, das die beiden zum Zeitpunkt der angeblichen Tat im Februar händchenhaltend in Offenburg zeige. Der Angeklagte soll Anfang August, am zweiten Verhandlungstag, ausführlicher befragt werden.
Mutmaßliche Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt
Die mutmaßliche Tat hatte damals Menschen in ganz Deutschland beschäftigt. Verwandte hatten die junge Frau zunächst als vermisst gemeldet, nachdem sie in Berlin spurlos verschwunden war. Die Berliner Polizei hatte dann Hinweise darauf erhalten, dass die Frau sich in der Ortenau aufhalten könnte und die Polizei dort um Amtshilfe gebeten.
Die Beamten und Beamtinnen hatten die junge Frau und den damals 22-Jährigen schließlich in der Wohnung in Steinach gefunden. Der Mann kam daraufhin in Untersuchungshaft. Schon kurz nach der mutmaßlichen Tat hatte er die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen.
Richter: "Das ist kein leichtes Verfahren"
Die beiden haben sich wohl im Sommer vergangenes Jahr auf Mallorca kennengelernt. Zwischen dem Sommer und der mutmaßlichen Tat im Februar sollen sich die beiden mehrfach getroffen haben. Dabei habe es auch immer wieder einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben, so die Staatsanwaltschaft.
Bei der Hauptverhandlung vor dem Offenburger Landgericht sollen mehrere Zeugen gehört werden. Zudem hat die Strafkammer eine psychiatrische Sachverständige und eine sogenannte Glaubhaftigkeitsgutachterin geladen. Für das Gericht ist es ein schwieriges Verfahren: Es steht Aussage gegen Aussage. Zeugen von der mutmaßlichen Tat gibt es nicht. Die 18-Jährige selbst soll erst gegen Ende des Prozesses aussagen. Sie tritt als Nebenklägerin auf und lässt sich im Prozess von einer Anwältin vertreten. Das Gericht hat zwölf Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist Ende Oktober zu rechnen. Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen, drohen dem 23-Jährigen zwischen fünf und 15 Jahren Haft.