Offenburg wappnet sich für den großen Tag: In der Evangelischen Stadtkirche wird alles für die SWR-Liveübertragung vorbereitet. Nicht weit weg, in der Reithalle im Kulturforum, wird für die Sondersendung eine Großleinwand aufgebaut. Für den Trauerzug werden Straßen abgesperrt. Hunderte Ehrengäste haben sich für Freitag angekündigt. Sie wollen Abschied von ihrem langjährigen Freund und Weggefährten Wolfgang Schäuble nehmen.
Vorbereitungen in Schäubles Heimatgemeinde: Stadtkirche Offenburg
Der SWR wird den Trauergottesdienst in der Evangelischen Stadtkirche ab 10:50 Uhr live im Fernsehen übertragen. Für die "SWR Extra"-Sendung haben Technikerinnen und Techniker am Donnerstag Kameras und Lichter aufgebaut. Einsatzkräfte der Polizei waren vor Ort und haben den Ablauf der Trauerfeier mit den Verantwortlichen durchgesprochen. Geprobt wurde auch das "Große militärische Ehrengeleit", das im Anschluss an den rund eineinhalbstündigen Gottesdienst vor der Kirche stattfinden soll.
Der Trauergottesdienst ist öffentlich, Bankreihen werden jedoch für Ehrengäste und Familienmitglieder reserviert. Einlass ist ab 10 Uhr. Die Stadt bittet um Verständnis, wenn nicht alle Personen Platz finden.
Trauergottesdienst in der Reithalle übertragen
Damit weitere Offenburgerinnen und Offenburger die Möglichkeit haben die Trauerfeier zu verfolgen, überträgt der SWR seine Liveberichte in die Reithalle im Kulturforum. Im Saal wird eine große Leinwand installiert. Auch dort gibt es Platz für rund 800 Personen.
Trauerzug durch Offenburg - Straßensperrungen
Nach dem Ende des Gottesdienstes wird ein öffentlicher Trauerzug durch die Innenstadt bis zum Waldbachfriedhof führen. Dies betrifft insbesondere die Hauptverkehrsachsen Wilhelmstraße und Moltkestraße. Hier werden Straßen gesperrt. Ein Ehrenspalier der Bürgerwehren wird außerdem auf der Zauberflötenbrücke stehen.
Öffentlich ist auch die Beisetzung auf dem Waldbachfriedhof. Das sei der ausdrückliche Wunsch des ehemaligen Bundestagpräsidenten gewesen, teilte die Stadt Offenburg mit. Auch in diesem Fall ist der Platz unmittelbar am Grab für die Dauer der Beisetzung den Angehörigen und den persönlichen Gästen der Familie vorbehalten.