Wann haben Sie das letzte mal französisches Radio gehört? Oder bei unseren Nachbarn in der Schweiz eingeschaltet? In der Zeit des Nationalsozialismus stand das Hören von ausländischen Rundfunksendern unter Strafe. Unzählige Menschen gingen ins Zuchthaus oder erhielten sogar die Todesstrafe. Heute kaum vorstellbar. Diese Urteile wurden aber nicht etwa alle in der Zentrale in Berlin gesprochen, nein, auch hier bei uns im Breisgau. Denn in Freiburg verhandelten gleich drei Gerichte: Der Volksgerichtshof, das Sondergericht und eine Art Militärgericht. Die Angeklagten bekamen ihre Strafe in Sitzungssälen, in denen noch heute Urteile gesprochen werden. So auch im Amtsgericht Freiburg. Dort gibt es heute die Ausstellung "NS-Justiz in Freiburg".
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