Ein Badeunfall im vergangenen August hatte die Mitarbeitenden des Parkschwimmbads in Lörrach geschockt. Ein 39-jähriger Nichtschwimmer war aus ungeklärten Gründen in das Sprungbecken gesprungen und im tiefen Wasser ertrunken. Die Ermittlungen der Lörracher Polizei haben nun ergeben: Bei den Rettungsversuchen ist aus rechtlicher Sicht im Freibad nichts versäumt worden.
Bademeister hat schnell gehandelt
30 bis 60 Sekunden war der Mann unter Wasser. Dann hat der Bademeister bereits eingegriffen, wie die Ermittlungen zeigen. Auch sonst ging der Rettungsversuch laut Staatsanwaltschaft schnell: Ersthelfer hätten "sofort" mit der Reanimierung des Mannes begonnen, die dann später von Rettungskräften fortgesetzt worden sei. Trotzdem konnten sie den 39-Jährigen nicht mehr retten. Die Staatsanwaltschaft spricht deshalb von einem "Unglücksfall". Die Stadt Lörrach hatte das Parkschwimmbad nach dem Todesfall zwei Wochen lang geschlossen - aus Pietätsgründen und wegen Personalmangels.