Häusliche Gewalt: Kontakt- und Annäherungsverbot

Stand
Autor/in
Elias, Eva-Maria

Mitte Mai hatte eine 35-jährige Frau aus Bonndorf vor dem Familiengericht ein Kontakt- und Annäherungsverbot erwirkt. Ihr getrenntlebender Ehemann durfte sich daraufhin nur noch bis zu einem bestimmten Radius ihrer Wohnung nähern. Der Gerichtsbeschluss verbot außerdem, dass der Mann in irgendeiner Form Kontakt zur Frau aufnimmt. Simone Lindfeld von der Ermittlungsgruppe häusliche Gewalt der Polizei Freiburg:

O1: Simone Lindfeld
“Ein Annäherungsverbot bedeutet zunächst einmal, dass ein Gericht einem Menschen auferlegt hat, Abstand zu halten von einem anderen Menschen. Das ist ein Beschluss vom Gericht, der besteht. Diesen Beschluss bekommt der Mensch und er weiß, dass er sich daran zu halten hat. Wenn er das nicht tut, dann begeht er eine Straftat, nämlich einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz gemäß Paragraf vier. Und ihm können zusätzlich Ordnungsmittel vom Gericht auferlegt werden.“ 00:28

Claudia Meng ist Rechtsanwältin in Freiburg. Sie berät immer wieder Frauen, die ein Kontakt- und Annäherungsverbot erwirken möchten.

O2: Claudia Meng
„Dann hat man einen Beschluss, wonach auf dem Papier verboten wird, dass sich der Antragsgegner eine Bannmeile von XY dem Opfer nicht nähern darf – was ja aber keinen Schutz darstellt. Wenn der Täter dem Opfer etwas tun will, dann hindert ihn ein Kontakt- und Annäherungsverbot nicht, was von einem Ordnungsgeld von meinetwegen ein paar Hundert Euro geahndet wird. Aber natürlich ein Tötungsdelikt ganz andere Strafrahmen nach sich zieht. Das heißt die abschreckende Wirkung fehlt.“ 00:24

Allein im letzten Jahr verzeichnete das Polizeipräsidium Freiburg 109 Verstöße gegen ein Annäherungsverbot. Hauptkommissarin Simone Lindfeld:

O3: Simone Lindfeld
„Wenn er sich jetzt doch dieser Person nähert, dann muss die Polizei davon erstmal erfahren. Das ist einfach der Punkt, wo wir unter Umständen einen gewissen Zeitverzug haben. Der geschützte Mensch ruft bei der Polizei an, wir kommen angefahren und dann können wir erst mit unseren Maßnahmen beginnen. Aber ein Annäherungsverbot bedeutet ja nicht, dass die Polizei rund um die Uhr auch um die geschützte Person herumkreist.“ 00:27

In der Schweiz läuft aktuell ein Modellversuch, bei dem gewalttätige Partner mit einer Fußfessel überwacht werden. Sobald sie sich dem potenziellen Opfer nähern, wird die Polizei automatisch alarmiert. In Frankreich und Spanien kommt dieses elektronische Monitoring schon zum Einsatz. Im Fall der 35-Jährigen aus Bonndorf war das Annäherungsverbot wohl kein ausreichender Schutz. Ihr ehemaliger Partner soll gegen das verhängte Verbot verstoßen haben. Am 2. Juni soll er die Frau gewaltvoll getötet haben. Kein Einzelfall.

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Elias, Eva-Maria

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