Seit 2003 ist Boris Böhmann Domkapellmeister am Freiburger Münster. Im Juli wurde ihm gekündigt. Ohne, dass dafür Gründe genannt wurden. Vor dem Arbeitsgericht klagte er gegen dieses Vorgehen. Jedoch ohne Erfolg. Nun wächst der Widerstand gegen die Kündigung des langjährigen Chorleiters. In einem offenen Brief an Erzbischof Stephan Burger fordern Vertreterinnen und Vertreter von vier Domchören, Böhmann nicht zu entlassen. Dem Ansehen von Domsingschule und Kirche sei bereits jetzt erheblicher Schaden zugefügt worden, heißt es darin.
Domchöre und Domsingknaben stehen hinter ihrem Leiter
Der Appell der Chöre an den Erzbischof ist eindeutig. "Nehmen sie die Kündigung zurück", heißt in dem Brief der vier Domchöre, der dem SWR vorliegt. Und weiter: "Wir stehen in voller Solidarität hinter Boris Böhmann."
Böhmann leitet unter anderem die Freiburger Domsingknaben, die internationales Renommee genießen. Auch die Eltern der jungen Sänger reagierten entsetzt. Sollte die Kirche weiter an der Kündigung festhalten, hieß es, würden ihre Kinder den Chor verlassen. Die Jahrhunderte alte Tradition der Domsingknaben stünde damit vor dem Aus.
Nach 22 Jahren im Amt im Juli die Kündigung
Seit 2003 ist Boris Böhmann Domkapellmeister am Freiburger Münster. Er leitet unter anderem die Freiburger Domsingknaben und den Domchor. Das könnte im März Geschichte sein. Denn: Im Juli kündigte ihm der sogenannte Domkapitel. Ohne Gründe zu nennen. Der 60-jährige Chorleiter steht vor einem Scherbenhaufen: Durch die Kündigung verliert er nicht nur seine Arbeit, sondern auch seine Wohnung.
Böhmanns Klage vom Arbeitsgericht zurückgewiesen
Böhmann klagte gegen die unbegründete Kündigung. Es kam zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Doch die Kammer wies Ende Oktober die Klage des gekündigten Leiters der Domsingschule zurück. Das heißt: Die Kündigung ist vorerst wirksam. Laut Berichten der Badischen Zeitung (BZ) endet das Arbeitsverhältnis damit fristgemäß zum 28. Februar 2025.
Das Gericht erklärte, es sei rechtlich korrekt, keinen Kündigungsgrund zu nennen. Laut Kündigungsschutzgesetz muss ein Kündigungsgrund erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten genannt werden. Diese Regelung gelte nicht für die Domsingschule/den Domfabrikfonds. Böhmann und sein Anwalt argumentierten jedoch, dass auch Honorarkräfte teilweise als Arbeitnehmer gelten. Damit gäbe es mehr als zehn Beschäftigte, was das strengere Kündigungsschutzgesetz erfordere.
Der Domkapellmeister und sein Anwalt prüfen, ob sie Berufung einlegen. Aber selbst wenn Böhmann weitere Rechtsmittel einlegt: Die Kündigung zum 28. Februar bleibt bestehen. Nach einer Einschätzung des Arbeitsgerichtes würde eine mögliche Berufung im Mai oder Juni 2025 verhandelt (Quelle: BZ).
Gründe für Kündigung unklar
Doch warum entläßt die Kirche ihren offenbar beliebten Kapellmeister nach über 20 Jahren? Laut Erzdiözese geht es ausdrücklich nicht um sexualisiertes und grenzüberschreitendes Verhalten. Sondern um so wörtlich "Dissonanzen". Trotz mehrfacher Nachfrage gibt es keine konkreteren Antworten.