Nach einem aufsehenerregenden Urteil zum Anwohnerparken will die Stadt Freiburg in den nächsten Wochen über das weitere Vorgehen und die künftigen Kosten entscheiden. Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig liege inzwischen vor, berichtete ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Nach der Entscheidung des Gerichts hatte der SWR im Juni bei Freiburgern und Freiburgerinnen nachgefragt, was sie von den Regeln zum Anwohnerparken halten:
Das Leipziger Gericht hatte im Juni die bisherige Gebührensatzung gekippt. Unmittelbar nach dem Urteil senkte die Schwarzwaldmetropole die Gebühren für neue Parkausweise erheblich. Bis zu der geplanten Neuregelung werden 30 Euro pro Jahr verlangt, bisher waren es durchschnittlich rund 360 Euro pro Auto gewesen. Die alte Regelung war nach Länge der Fahrzeuge gestaffelt - bisweilen waren sogar bis zu 480 Euro fällig.
Gericht gab drei Gründe für seine Entscheidung an
Gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro hatten die Bundesverwaltungsrichter nach früheren Angaben keine Bedenken geäußert. Für die Unwirksamkeit waren hingegen drei Gründe maßgeblich. Erstens hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Zweitens waren in dem Regelwerk Ermäßigungen aus sozialen Gründen enthalten. Drittens waren die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß, wie das Gericht mitgeteilt hatte.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) teilte in Berlin mit, Anwohnerparkgebühren von 360 Euro pro Jahr seien zulässig und angemessen. Das mache die Urteilsbegründung klar. "Wir fordern alle deutschen Städte auf, der absurden Subventionierung des Privatautos ein Ende zu setzen", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut einer Mitteilung. Gebühreneinnahmen müssten in Bus und Bahn sowie Wege für Radfahrer und Fußgänger fließen.