Gut eine Woche nach den Ausschreitungen in der Landeserstaufnameeinrichtung für Geflüchtete (LEA) in Freiburg ist ein Bewohner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Freiburger Amtsgericht sprach den 28-Jährigen in einem sogenannten beschleunigten Verfahren unter anderem der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann aus Tunesien als Racheakt einem afghanischen Bewohner der Erstaufnahmestelle eine Bierflasche an den Kopf geschlagen. Die Tat im Treppenhaus der Einrichtung ist auf einem Video zu sehen, festgehalten durch eine Kamera zur Brandsicherung. Das Opfer wurde leicht verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Rund 40 Menschen waren an Tumulten beteiligt
Bei den Tumulten vor gut einer Woche waren mehrere Bewohner mit Eisenstangen und anderen Gegenständen aufeinander losgegangen. Nach Angaben der Polizei waren rund 40 Menschen involviert. Es war nun der erste Fall dieser Gewaltserie, der vor Gericht verhandelt wurde.
Die Polizei hatte den 28-Jährigen nach der Tat an jenem Abend des 22. Januar in Gewahrsam genommen. Dabei habe er auch ein Polizeiauto beschädigt. Die Staatsanwaltschaft warf dem 28-Jährigen gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung für den Mann.
Bei Sicherheit in LEA nachgebessert
Nach den Ausschreitungen in der LEA hatten die Verantwortlichen schnell reagiert. Das Sicherheitspersonal wurde aufgestockt. Acht Geflüchtete, die an den Ausschreitungen beteiligt waren, wurden in andere Einrichtungen in Baden-Württemberg verlegt.
Nach einem Krisengespräch zwischen den Zuständigen beim Regierungspräsidium Freiburg und der Polizei wurden bauliche Veränderungen in der LEA vereinbart, die handwerkliche und sportliche Aktivitäten möglich machen sollen. Es solle auch mehr Sprachkurse geben, kündigte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg an. Außerdem soll die Einlasskontrolle verschärft werden. So wolle man verhindern, dass Unbefugte auf das Gelände der Einrichtung gelangen und möglicherweise Konflikte auslösen, hieß es.