Das Mordmerkmal Habgier ist eindeutig gegeben. Keine Affekttat. Massive Gewalt, um die Diebesbeute zu sichern. So lauten einige Ausführungen des vorsitzenden Richters bei der Urteilsbegründung. Der Verurteilte wohnte bei der 89-jährigen Frau, die er versorgen sollte. Die Seniorin hatte ihn im Haus beim Diebstahl von Schmuck erwischt. Daraufhin versetzte der 26-Jährige der Frau insgesamt 8 Faustschläge ins Gesicht beziehungsweise gegen den Kopf und sperrte die Schwerverletzte im Heizungskeller ein. Wenige Tage später starb die 89-Jährige im Krankenhaus. Jeder einzelne Faustschlag war laut Gericht für die Frau lebensgefährlich. Der verurteilte Altenpfleger war bereits vorbestraft. In Polen wurde er 2021 wegen Diebstahls und Raubüberfalls verurteilt.
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