Der Angeklagte am ersten Prozesstag im Landgericht Stuttgart. Er hält sich einen Ordner vors Gesicht. Der Mann soll in einer Grundschule in Esslingen ein Mädchen und eine Frau mit einem Messer angegriffen und verletzt haben.

Urteil am Landgericht Stuttgart

Lange Haftstrafe für Messerangriff an Esslinger Grundschule

Stand

Acht Jahre Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung – so lautet das Urteil des Landgerichts Stuttgart nach einer Messerattacke an einer Schule in Esslingen.

Nach einer blutigen Messerattacke im Juni vergangenen Jahres an einer Esslinger Grundschule hat das Landgericht Stuttgart am Mittwoch das Urteil gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft. Der Mann soll außerdem nach der Entscheidung des Landgerichts zudem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Richter attestiert Angeklagten schwere Persönlichkeitsstörung

Bei dem Angriff im Juni 2022 hatte der 25-Jährige ein Mädchen mit einem Messer angegriffen und verletzt. Auch eine Betreuerin erlitt Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren plädiert. Weil der Verurteilte sich selbst gestellt, umfassend gestanden hatte und zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, blieb das Gericht unter dieser Forderung. „Sie sind psychisch krank“, sagte der Richter zu dem niederländischen Angeklagten. Er habe eine schwere, kombinierte Persönlichkeitsstörung. Auch das habe bei der Milderung eine Rolle gespielt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Küchenmesser als Tatwaffe

Der Verurteilte hatte die Ferienbetreuung in der Esslinger Katharinenschule überfallen und das damals sieben Jahre alte Mädchen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Auch eine Betreuerin wurde dabei verletzt, als sie dem Mädchen helfen wollte. Die Beiden konnten in einen Raum fliehen und sich dort verbarrikadieren.

Der Mann floh nach der Tat, stellte sich aber kurz darauf der Polizei mit den Worten "ich bin der Täter aus Esslingen, den sie suchen“.

Opfer und Täter kannten sich nicht

Bei dem attackierten Mädchen soll es sich um ein Zufallsopfer gehandelt haben. Auch die Betreuerin soll dem Mann zuvor nicht bekannt gewesen sein. Dem Mädchen gehe es nach Angaben seines Anwalts den Umständen entsprechend. Sie habe den Angriff weitgehend verdrängt, so sein Anwalt.

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