Verhandlungsbeginn am Stuttgarter Landgericht

Messerattacke an Grundschule in Esslingen: Angeklagter schweigt

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Sieben Monate nach einer Messerattacke in einer Grundschule in Esslingen hat am Dienstag die Verhandlung am Stuttgarter Landgericht begonnen. Doch ist der Angeklagte überhaupt schuldfähig?

Nach einer blutigen Messerattacke in einer Esslinger Grundschule hat am Dienstag der Prozess am Stuttgarter Landgericht begonnen. Ein damals 24 Jahre alter Mann muss sich für die Attacke an einem Kind und einer Betreuerin verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Der Angeklagte will sich vorerst nicht zu den Vorwürfen gegen ihn äußern.

Landgericht Stuttgart wird Zeugen und Gutachter befragen

Er werde zunächst weder zu seiner Person Stellung nehmen noch zur Tat, sagte sein Verteidiger am Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht. Bei der Suche nach einem möglichen Motiv für die Tat muss das Gericht nun also auf die Aussagen der Zeugen und die Einschätzung von zwei Gutachtern vertrauen. 

Angriff während der Ferienbetreuung

Der Angeklagte soll am 10. Juni früh am Morgen die Ferienbetreuung in der Schule überfallen und ein damals sieben Jahre altes Mädchen angegriffen haben. Er habe das Kind mehrere Male mit der Klinge eines Küchenmessers auf den Hinterkopf und den Nacken geschlagen und schwer verletzt. Mit dem Messer soll er außerdem eine Betreuerin verletzt haben, die dem Mädchen helfen wollte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei es den beiden gelungen, in einen Raum zu fliehen und sich dort zu verbarrikadieren. Der Mann floh, stellte sich aber kurz darauf der Polizei.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Angeklagte von seiner Familie und der Gesellschaft ausgeschlossen gefühlt. Und da der Mann eher klein und schmächtig sei, wollte er sich demnach offenbar nicht mit einem Erwachsenen anlegen. Stattdessen habe er sich erkundigt, wo sich in seiner Nachbarschaft Kinder aufhalten, dabei sei er auf die Ferienbetreuung in der Grundschule gestoßen.

Angeklagter vermindert schuldfähig?

Es ist noch unklar, ob der Mann für die Tat überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann. Laut Staatsanwaltschaft gibt es Anhaltspunkte dafür, dass er wegen einer seelischen Störung oder psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig und gefährlich sein könnte. Als sicher gilt laut Polizei hingegen, dass es sich bei dem attackierten Mädchen um ein Zufallsopfer gehandelt hat. Auch die Betreuerin soll dem Mann zuvor nicht bekannt gewesen sein.

Dem Mädchen gehe es mittlerweile den Umständen entsprechend gut. Sie habe den Angriff offenbar weitgehend verdrängt, so ihr Anwalt. Eine Befragung vor Gericht ist derzeit nicht geplant. 

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SWR

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