Angeklagter im Landgericht Stuttgart bei der Urteilsverkündung

Angeklagter kommt in Psychiatrie

Freispruch nach tödlicher Messer-Attacke gegen Nachbarn in Herrenberg

Stand
Autor/in
Werner Trefz
Werner Trefz

In Herrenberg hat ein 62-Jähriger seinen Nachbarn mit einem Messer getötet. Das hatte er beim Prozessauftakt eingeräumt. Er kommt nicht ins Gefängnis.

Das Landgericht Stuttgart hat am Donnerstag einen Mann aus Herrenberg (Kreis Böblingen) vom Mordvorwurf freigesprochen. Er wird in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Der 62-Jährige hatte zuvor gestanden, seinen Nachbarn mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Im Prozess war die psychische Verfassung des Angeklagten begutachtet worden. Darauf stützte sich das Gericht in seinem Urteil: Der Mann sei psychisch krank und leide unter anderem an Halluzinationen.

Landgericht Stuttgart: Angeklagter hörte Stimmen

Das Landgericht geht davon aus, dass der Angeklagte in den Monaten vor der Tat und auch während der Attacke nicht selbst über sein Denken und Verhalten entscheiden konnte. Er leide unter anderem unter einer Zyste, die auf sein Hirn drücke. Nach einer Operation habe er die Nachuntersuchungen vernachlässigt, so dass die weitere Störung lange nicht erkannt worden sei. Er habe Stimmen wahrgenommen und unter Stimmungsschwankungen gelitten.

"Der Angeklagte kam daher krankhaft bedingt zu der subjektiven Überzeugung, dass er und seine Familie von seinem Nachbarn verfolgt werden", sagte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann. Da der Angeklagte durch die sogenannte organische Halluzinose eine Gefahr für andere darstelle, müsse er behandelt und beobachtet werden. Der Mann war wegen Mordes angeklagt worden. Das Gericht folgte dem nicht, es handele sich vielmehr um Totschlag. 

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Am Montagnachmittag hat ein 62-jähriger Mann in Herrenberg seinen Nachbarn erstochen. Die beiden Männer hatten vorher gestritten. Worum es dabei ging, ist noch unklar.

Herrenberg: Angriff mit Messer an der Wohnungstür

Mitte Februar hat der Angeklagte laut Gericht an der Wohnungstür eines Nachbarn geklingelt. Als dieser öffnete, soll es zu einem kurzen lautstarken Streit gekommen sein, danach habe der 62-Jährige mit einem Messer auf die Brust des Nachbarn eingestochen.

Das 64-jährige Opfer konnte noch an der Wohnungstür einer unbeteiligten Nachbarin klingeln, brach dann aber zusammen. Er verblutete nach kurzer Zeit. Der jetzt Verurteilte wurde kurz nach der Tat auf einem nahegelegenen Spielplatz festgenommen.

Angeklagter hat Tat eingeräumt

Mitte August hatte der Prozess gegen den 62-Jährigen am Stuttgarter Landgericht begonnen. Am ersten Prozesstag räumte der Angeklagte die Attacke ein. Das Opfer habe ihn oft beleidigt und auch seine Familie immer wieder provoziert. Er bereue die Tat und es tue ihm leid, hieß es in einer Erklärung, die der Anwalt des Angeklagten verlesen hatte.

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