Korruptionsprozess vor dem Landgericht Stuttgart

Klinikskandal Stuttgart: Ex-Abteilungsleiter Braun zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt

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Im Korruptionsskandal um den Ex-Landeschef der Grünen ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Stuttgart verhängte eine höhere Haftstrafe, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Der ehemalige Leiter des Auslandsgeschäfts am Klinikum Stuttgart, Andreas Braun, ist am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah den Ex-Landeschef der Grünen unter anderem verantwortlich für Untreue, Betrug und Bestechlichkeit. Die Haftstrafe liegt über dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Sie hatte drei Jahre und zehn Monate gefordert.

Braun sollte nach eigenen Angaben mit der Akquise ausländischer Patienten helfen, das Defizit des Stuttgarter Klinikums zu reduzieren. Er selbst sagte im Prozess, zunächst habe er viel Geld erwirtschaftet, dann sei er aber fallen gelassen worden. Das Gericht sah es ganz anders: In dem Urteil machte der Richter klar, dass nur wegen Braun das Klinikum ohne jegliche vertragliche Verpflichtung illegal Schmiergeld in Millionenhöhe gezahlt hat.

Klinikum hat ohne Rechtsgrundlagen Millionen überwiesen

Der Prozess hängt zum einen mit der Behandlung und Betreuung von Männern aus Libyen zusammen. Laut Braun soll es sich um kriegsverletzte Patienten gehandelt haben. Das Gericht sprach in seinem Urteil aber davon, dass viele eher Touristen gewesen seien, die in Stuttgart Party gemacht hätten. Braun soll schon vor konkreten Vereinbarungen mit Libyern klar gewesen sein, dass die Geschäfte illegal waren.

Dabei hat Braun nach Überzeugung des Gerichts deren Kostenträger getäuscht, um dem Klinikum höhere Einnahmen und diversen Dienstleistern Geldleistungen in sechsstelliger Höhe zu verschaffen. Diese Taten ereigneten sich demnach zwischen 2013 und 2015. Auch bei der Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus in Kuwait soll der ehemalige Grünen-Landeschef in großem Umfang betrogen haben. Er selbst hat laut Urteil 65.000 Euro Schmiergeld bekommen.

In der Urteilsbegründung spricht das Gericht von bewusstem Vorgehen Brauns. Ohne Rechtsgrundlage seien 6,9 Millionen Euro nach Libyen geflossen und 8,7 Millionen Euro nach Kuwait. Braun habe auch andere Personen zu Straftaten verleitet.

Verteidigung: "Strafe viel zu hoch"

Brauns Rechtsanwalt, Frank Theumer, erklärte nach dem Urteil: "Diese Strafe ist viel zu hoch." Es lohne sich offenbar nicht, die Ermittler massiv durch Aussagen zu unterstützen, so Theumer weiter. Braun hatte umfangreiche Aussagen und Geständnisse gemacht. Der Vorsitzende Richter erklärte, ohne diese Mitwirkung wäre die Strafe noch höher ausgefallen.

Auch wenn Braun maßgeblich die Projekte im Auslandsgeschäft gesteuert habe, trügen auch andere Mitverantwortung, aber die Politik habe nicht kontrollieren wollen, so Brauns Verteidiger Theumer. Es sei außerdem bis heute nicht klar, wie hoch der wirtschaftliche Schaden am Klinikum wirklich gewesen ist. Schließlich habe es Vorkasse aus Lybien und Kuwait in Millionenhöhe gegeben.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Braun und seine Verteidiger hatten eine Bewährungsstrafe gefordert. Braun selbst sieht sich nur als kleiner Akteur. Sowohl die Klinikchefs als auch die Krankenhausbürgermeister der Stadt seien über seine Arbeit informiert gewesen. In seinem Schlusswort am Dienstag hatte er angemerkt, dass man im Klinikskandal "die Kleinen hänge und die Großen laufen lasse". Dem widersprach der Richter in seinen Schlussbemerkungen am Donnerstag. Braun sei im Klinikskandal auf jeden Fall "ein Großer" gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Brauns Anwälte wollen in Revision gehen. 2018 saß Braun bereits fünf Monate in Untersuchungshaft.

Braun war bis 2006 Landeschef der baden-württembergischen Grünen. Im Prozess sagte Braun, dass er den Job über seine Kontakte als früherer Vorsitzender bekommen habe. Am Klinikum Stuttgart war Braun ab 2005 tätig. Abteilungsleiter wurde er dort erst, als er den Parteichef-Posten nicht mehr inne hatte. 2018 ist Braun aus der Partei ausgetreten. Für die Manageraufgabe im Gesundheitswesen hatte er keine Vorkenntnisse.

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