Mitglieder des Betriebsrats sollen bevorteilt worden sein

Landgericht Stuttgart verurteilt Ex-SSB-Vorstand zu Schadenersatz

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Die Vorwürfe liegen bereits mehr als sieben Jahre zurück. Der damalige Vorstand der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) soll Betriebsratsmitglieder zu hoch honoriert haben.

Das Landgericht Stuttgart verurteilte jetzt ein ehemaliges Vorstandsmitglied auf Schadensersatz. Mehr als 580.000 Euro soll der ehemalige SSB-Vorstand und Arbeitsdirektor an das Unternehmen zahlen. Wie das Landgericht Stuttgart mitteilte, wurde einer Klage auf Schadensersatz damit teilweise stattgegeben.

Vorstands-Nachfolgerin brachte den Fall ins Rollen

Der frühere Vorstand und langjährige Arbeitsdirektor gehörte bis 2015 dem Verkehrsunternehmen an. Der Fall wurde von seiner Nachfolgerin ins Rollen gebracht. Es ging dabei etwa um unerlaubte Höhergruppierungen von Betriebsräten, um die Gewährung von Zulagen, um Sitzungsgelder und pauschale Aufwandsentschädigungen. 2016 stellte die SSB diese Praxis ein.

Es folgten zahlreiche arbeitsgerichtliche Prozesse. Die zuständige Kammer des Landgerichts Stuttgart sah es als erwiesen an, dass Grundsätze der sogenannten Legalitätspflicht verletzt worden waren. Beispielsweise dürfe der Arbeitgeber Zusatzvergütungen für die Wahrnehmung der Betriebsratstätigkeit nicht gewähren. Der Streitwert des Verfahrens belief sich laut Gericht auf über 1,9 Millionen Euro.

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