Auch an diesem Silvester verbieten zahlreiche Kommunen in der Region Stuttgart Feuerwerke und Böllern. Die Gründe, das "Mitführen und Zünden von Pyrotechnik", wie es korrekt heißt, zu untersagen, sind vielfältig.
Besondere Brandgefahr in den Altstädten
In der Region Stuttgart gibt es viele Städte und Gemeinden mit alten Fachwerkhäusern. Deswegen weisen die Gemeinden Sindelfingen (Kreis Böblingen), Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) und Geislingen an der Steige (Kreis Göppingen) nochmal ganz konkret auf das sogenannte Abbrennverbot hin - also kein Feuerwerk in der Nähe von Kirchen oder sogenannten "brandempfindlichen Gebäuden" wie zum Beispiel Fachwerkhäusern. Das gilt in ganz Deutschland, seitdem in der Silvesternacht 2008 in Tübingen eine Rakete fast einen Stadtbrand ausgelöst hätte.
Die Stadt Herrenberg (Kreis Böblingen) hat deswegen sogar ein Feuerwerksverbot in ihrer gesamten Altstadt unterhalb vom Schlossberg erlassen. Außerdem wird dazu aufgerufen, an Silvester Rücksicht zu nehmen. Wegen des Lärms soll Feuerwerk direkt neben Krankenhäusern, Altenheimen oder Tierheimen vermieden werden. Grundsätzlich gilt: Pyrotechnik darf nur an Silvester und am 1. Januar abgebrannt werden - sonst kann es auch Geldstrafen geben.
Göppingen: Feuerwerksverbot rund um die Burg Hohenstaufen
In Göppingen nutzen viele den Hohenstaufen für einen weiten Ausblick über die Stadt und das Umland - gerade auch an Silvester. Hier wurde ein striktes Feuerwerksverbot rund um die Burgruine erlassen, wie die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg mitteilen. Ein absolutes Böllerverbot gilt auch rund um das Schloss Solitude in Stuttgart und die Stuttgarter Grabkapelle in Rotenberg.
Stuttgart: Feuerwerksverbot innerhalb des City-Rings
In Stuttgart greift zum Jahreswechsel wieder ein Feuerwerksverbot in der gesamten Innenstadt, also innerhalb des City-Rings, wie die Stadt Stuttgart mitteilt. Die Polizeiverordnung am Silvesterabend untersagt das Mitbringen und Zünden von Pyrotechnik zwischen 18 und 3 Uhr innerhalb des City‐Rings. Das gilt übrigens auch, wenn man den Bereich nur durchqueren will, weil man außerhalb feiern und böllern will.
Geldstrafe bis zu 5.000 Euro droht
Deshalb ist in der Stuttgarter Innenstadt nur Pyrotechnik aus der sogenannten Kinderkategorie erlaubt: also Wunderkerzen oder Knallerbsen. Wer gegen die Verbote verstößt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro. Auch an anderen Orten, an denen sich viele Menschen versammeln, ist Pyrotechnik verboten.
Ein Feuerwerksverbot an Silvester gibt es in Stuttgart seit 2019. Während der Corona-Pandemie wurde dieses über die allgemeine Corona-Verordnungen des Landes geregelt.