Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz

Gefahrgut per Post: Konstanzer Zollbeamte stellen fast 600 Böller sicher

Stand
Autor/in
Wolfgang Wanner
SWR-Redakteur und Redaktionsleiter Wolfgang Wanner Autorin Bild

Der Zoll hat in Konstanz in einem Paket fast 600 Feuerwerkskörper sichergestellt. Die Knaller waren illegal per Post verschickt worden.

Keine Weihnachtsgeschenke, dafür Silvesterböller in großer Menge haben Zolbeamte in Konstanz in einem Paket entdeckt. Die Feuerwerkskörper hätten als Gefahrgut ausgewiesen und transportiert werden müssen.

Gefahrgut im Postpaket

Fast 600 Knaller lagen in dem Paket. Insgesamt waren es eineinhalb Kilogramm explosives Material, teilte das Hauptzollamt Singen mit. Das Zünden dieser Knaller der sogenannten Gefahrenstufe F3 setzt die Erlaubnis der zuständigen Behörden voraus. Außerdem handle es sich um Gefahrgut und hätte nicht per Postpaket verschickt werden dürfen, so der Zoll.

Woher das Paket kam, ist unklar. Adressiert war es an einen Mann im Schweizer Kanton St. Gallen. Gegen ihn wird nun unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Die Feuerwerksknaller wurden von einer Fachfirma vernichtet.

Zoll und Bundespolizei warnen und fahnden nach verbotenen Böllern

Bis zum Jahreswechsel sind es zwar noch einige Tage, aber das Hauptzollamt Singen und die Bundespolizeiinspektion Konstanz warnen schon jetzt davor, an Silvester illegale Böller zu zünden.

Ein Feuerwerkskörper wird gezündet.
Zoll und Bundespolizei warnen vor dem Zünden illegaler Feuerwerkskörper.

In den kommenden Tagen werden Zoll und Polizei nach eigenen Angaben entlang der deutsch-schweizer Grenze nach verbotenen Böllern und Raketen fahnden. Dabei kommen laut Zoll unter anderem Scangeräte, aber auch Spürhunde zum Einsatz.

Der Besitz oder die Einfuhr von Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen sei verboten, es drohe eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, heißt es in einer Mitteilung von Zoll und Bundespolizei.

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