Am Stuttgarter Landgericht muss das Verfahren gegen drei Angeklagte nach einer Schießerei im März 2023 in Stuttgart-Zuffenhausen neu aufgerollt werden. Der Grund: Ein Schöffe gilt nach einer Entscheidung des Gerichts vom Mittwoch als befangen. Er hatte sich während einer Beweisaufnahme mit seinem Handy befasst. Wer der Verhandlung nicht aufmerksam folge, erklärte ein Gerichtssprecher dem SWR, der habe offenbar schon eine vorgefasste Meinung zum Prozess. Der Befangenheitsantrag der Verteidigung sei deshalb zu Recht erfolgt, so der Sprecher weiter.
Prozess nach Schüssen in Zuffenhausen muss neu aufgerollt werden
Gegen die drei Angeklagten, die in Haft sitzen, wird ab 7. Januar neu verhandelt. Das hat das Stuttgarter Landgericht am Mittwoch entschieden. Alles, was an den bisher fünf Verhandlungstagen im Gericht gesagt worden ist, muss damit ignoriert werden. In dem Prozess müssen sich drei junge Männer verantworten, die vor anderthalb Jahren vor einer Pizzeria in Stuttgart-Zuffenhausen auf den Anführer einer verfeindeten Gruppierung geschossen haben sollen. Der Mann sitzt seither querschnittsgelähmt im Rollstuhl.
Schöffe muss für Abbruch des Prozesses nicht zahlen
Der Schöffe, der für den Verfahrensabbruch verantwortlich ist, muss keine Konsequenzen aus der Handynutzung während der Beweisaufnahme fürchten. Ihm drohe nicht, die Kosten für die bisher fünf Verhandlungstage des geplatzten Prozesses übernehmen zu müssen, so ein Gerichtssprecher. Er könne auch weiter als Schöffe tätig sein, denn er sei auf fünf Jahre gewählt, führte das Gericht aus.
Lediglich für das Verfahren um die Schüsse in Zuffenhausen ist er für befangen erklärt worden, deshalb dürfe er bei dem neu aufzurollenden Verfahren nicht mehr auf der Richterbank Platz nehmen, erläuterte der Gerichtssprecher.
Massive Kritik an Ermittlungsarbeit Nach Schüssen in Stuttgart: Verteidigung fordert Einstellung des Prozesses
Bei Schüssen in Stuttgart-Zuffenhausen ist im März 2023 ein Mann schwer verletzt worden. Er ist seitdem querschnittsgelähmt. Nun stehen mehrere mutmaßliche Täter vor Gericht.
Landgericht Stuttgart: Kein Fall von Verfahrensabbruch wegen Handy bekannt
Laut Gerichtssprecher kommt es selten vor, dass wegen eines Schöffen am Handy ein Verfahren geplatzt ist. Ihm sei kein derartiger Fall am Stuttgarter Landgericht bekannt. An anderen Gerichten in Deutschland seien aus vergleichbaren Gründen aber bereits Verfahren eingestellt worden. Schöffen, die am Stuttgarter Landgericht tätig sind, werden nach Gerichtsangaben umfangreich geschult, bevor sie als Laien-Richter tätig werden.