Prozess am Verwaltungsgericht Stuttgart

Mehrkosten von S21: Bahn will Beteiligung der Projektpartner bis 11,8 Milliarden Euro

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Frieder Kümmerer
Frieder Kümmerer

Die Bahn fordert, dass sich die Projektpartner bei Stuttgart 21 an möglichen Kosten von bis zu 11,8 Milliarden Euro beteiligen. Das erklärte sie vor dem Verwaltungsgericht.

Im Prozess um die Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat die Deutsche Bahn jetzt genauer erläutert, was sie mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erreichen will. So sollen sich die Projektpartner Land, Stadt, Region und Flughafen an möglichen Kosten von bis zu 11,8 Milliarden Euro beteiligen. Das sagten Vertreter der Bahn am Dienstag, dem zweiten Prozesstag, vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Dieses verhandelt aktuell, ob die Projektpartner überhaupt die Kostenexplosion bei dem Bahn-Großprojekt mittragen müssen - und wenn ja, in welchem Umfang.

Jahrelanger Streit um Sprechklausel im Finanzierungsvertrag

Mit aktuell über neun Milliarden Euro sind die Kosten von Stuttgart 21 bereits doppelt so hoch wie geplant. Die Bahn will nun mit den 11,8 Milliarden Euro einen Risikopuffer einrichten, sollten die Kosten abermals steigen. Die Bahn erklärte vor Gericht, dass Stuttgart 21 nicht 11,8 Milliarden Euro kosten soll. Die Summe habe mit den aktuellen Kosten nichts zu tun. Sie ergebe sich lediglich nach einem bestimmten Verteilmechanismus, der im Finanzierungsvertrag des Bahnprojekts für die Verteilung damals abgesicherter Mehrkosten vereinbart worden war. Nun soll dieser als neuer absoluter Kostenrahmen im Vertrag dienen.

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Beim ersten Verhandlungstag im Mai wollte die Bahn den Antrag auf eine Beteiligung an den Mehrkosten ohne eine Deckelung der gesamten Stuttgart-21-Kosten stellen. Das Verwaltungsgericht hatte das abgelehnt und von der Bahn verlangt, in ihrem Antrag eine genaue Kostenaufteilung zu nennen.

Wie ist die "Sprechklausel" zu verstehen?

Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde im Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 für Stuttgart 21 eine sogenannte Sprechklausel verankert. Darin heißt es: "Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) und das Land Gespräche auf." In den Verhandlungen geht es darum, ob dieser Satz bedeutet, dass die Projektpartner zur Beteiligung der Mehrkosten verpflichtet sind, also das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart.

SWR Bahnexperte Frieder Kümmerer erklärte zum Prozessauftakt am 8. Mai 2023 bei SWR Aktuell die Problematik der Sprechklausel:

Ist der Anspruch der Bahn bereits verjährt?

Darüber hinaus ist eine Frage noch nicht geklärt: Hat die Bahn überhaupt fristgerecht Klage eingereicht und sind die Ansprüche der Bahn gegenüber dem Land womöglich schon verjährt? Dafür ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt die Bahn Kenntnis darüber hatte, dass das Projekt Stuttgart 21 teurer wird als ursprünglich geplant. Die Bahn hatte den Lenkungskreis 2013 über die Mehrkosten informiert. Die Beklagten werfen der Bahn vor, dass sie bereits 2009 davon Kenntnis hatte. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass eine Entscheidung des Gerichts zu der Frage erst noch getroffen werden muss.

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Frage nach gemeinsamer Finanzierungsverantwortung

Bereits seit mehreren Jahren streiten nun die Beteiligten an Stuttgart 21, ob aus der Sprechklausel eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung herzuleiten ist. Die Bahn findet, dass das der Fall ist. Die Projektpartner sind hingegen der Ansicht, dass die Bahn und mit ihr der Bund als Eigner die Mehrkosten alleine schultern müssen. Im Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro eindeutig geregelt.

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