Der Streit um eine unfertige Moschee beschäftigt Behörden und Bürger in Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen) schon länger. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil in dem Fall gesprochen. Errichtet hat die inzwischen beinahe fertig gebaute Moschee ein muslimischer Verein. Das Grundstück, auf dem die Moschee steht, gehört aber der Stadt selbst. Um den Bau zu ermöglichen, hatten Stadt und Verein 2014 einen Vertrag geschlossen, in dem unter anderem die Übertragung eines sogenannten Erbbaurechts vereinbart war. Das Erbbaurecht ist ein rechtliches Konstrukt, das dem Bauenden die Nutzung des Grundstücks zum Errichten eines Gebäudes erlaubt. Sein Bestehen wird in das Erbbau-Grundbuch eingetragen.
Urteil: Bundesgerichtshof gibt der Stadt Recht
Leinfelden-Echterdingen und der Verein vereinbarten vertraglich die Fertigstellung eines ersten Bauabschnittes innerhalb der ersten vier Jahre nach Vertragsschluss. Eine Frist, die der Verein schuldhaft verstreichen ließ, wie nun auch das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, klarstellte. Roland Klenk (CDU), Oberbürgermeister von Leinfelden-Echterdingen, brachte dies bereits am Tag der mündlichen Verhandlung im November vergangenen Jahres zur Sprache: "Es gab in dieser Zeit zahlreiche Vorfälle, die letztlich auch dazu geführt hatten, dass der Partner hier durch sein Verschulden diese Verzögerung verursacht hat."
Die Stadt verlangte daher im Dezember 2018 die Rückübertragung des Erbbaurechts sowie Zahlung von mehr als 100.000 Euro für die weitere Nutzung des Grundstücks. Außerdem sollte der Verein die Moschee gegen Brand- und Elementarschäden versichern. Die Richterinnen und Richter des 5. Zivilsenats gaben der Stadt nun Recht.
Moschee in Leinfelden-Echterdingen droht nicht der Abriss
Klenk stellte bereits am Tag der mündlichen Verhandlung klar, dass Leinfelden-Echterdingen weiterhin daran gelegen sei, für ihre muslimischen Bürgerinnen und Bürgern einen Ort des Glaubens zu schaffen: "Ich selbst verfolge immer noch das Ziel, dass unsere muslimischen Mitbürger eine gute Stätte bekommen, wo sie ihren Glauben ausüben können."
Wie es mit der unfertigen Moschee weitergeht, war nicht Gegenstand des Urteils. Zwar stünde der Stadt nach dem geschlossenen Vertrag ein Anspruch auf Beseitigung des Bauwerks grundsätzlich zu. In einer Pressemitteilung nach dem Urteil erklärt Oberbürgermeister Klenk jedoch, dass der Verein die Moschee fertig bauen und nutzen könne. Allerdings solle dafür eine neue Vereinbarung mit dem Verein geschlossen werden, um "Sorge dafür zu tragen, dass bei weiteren Störungen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, diese jederzeit wirksam beendet werden kann".