Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will einen 25-Jährigen vor Gericht sehen und hat gegen ihn Anklage wegen versuchten Mordes in sechs Fällen erhoben. Sie wirft dem tatverdächtigen Syrer vor, er habe im Juni beim Public Viewing zur Fußball-Europameisterschaft in Stuttgart mehrere Menschen mit einem Klappmesser angegriffen und teilweise schwer verletzt. Außerdem soll er versucht haben, weitere Menschen mit dem Messer anzugreifen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord in insgesamt sechs Fällen vor.
Attacke mit Messer beim Public Viewing in Stuttgart
Der Vorfall ereignete sich während des Spiels zwischen Tschechien und der Türkei. Der Anklage zufolge soll der Beschuldigte mit einem Klappmesser zunächst unvermittelt und von hinten auf einen 38-Jährigen eingestochen haben. Das Opfer, das ein Trikot der türkischen Nationalmannschaft trug, wurde schwer verletzt. Ein 37 Jahre alter Mann, der den Täter wegziehen wollte, wurde ebenfalls angegriffen, konnte aber ausweichen.
Anschließend soll der Beschuldigte drei Männer im Alter von 60, 21 und 19 Jahren durch Stiche und Schnitte im Oberkörperbereich verletzt haben. Einen weiteren, 30-jährigen Fan soll er mit dem Messer verfolgt, aber nicht erreicht haben. Dann wurde er von anderen Fußballfans und Polizisten überwältigt.
Veranstalter hält an Sicherheitskonzept fest Nach Messerangriff in EM-Fanzone in Stuttgart: Tatverdächtiger in U-Haft
Beim Public Viewing zur Fußball-EM auf dem Schlossplatz in Stuttgart hat es eine Auseinandersetzung gegeben. Dabei wurden drei Männer verletzt, einer schwebte kurzzeitig in Lebensgefahr.
Angriff auf Türkei-Fans auf dem Stuttgarter Schlossplatz
Alle Angegriffenen trugen zur Tatzeit Fansymbole der türkischen Fußball-Nationalmannschaft. Der Mann habe aus Hass auf Türken gehandelt, glaubt die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte soll demnach gezielt türkische Fußballfans angegriffen haben, um diese zu töten. Unter den Opfern war auch ein Deutscher.
Der Beschuldigte sitzt seither in Untersuchungshaft. Das Landgericht Stuttgart muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.