Im Jahr 2023 sind nach Ministeriumsangaben mehr Menschen freiwillig aus Baden-Württemberg in ihre Heimatländer zurückgekehrt als dies noch im Jahr zuvor der Fall gewesen ist. Nach Angaben des Landesjustizministeriums konnten im vergangenen Jahr rund 2.330 Menschen zur Rückkehr bewegt werden. Im Jahr 2022 lag die Zahl der freiwilligen Ausreisen bei rund 1.850.
Steigende Zahl an Abschiebungen
Auch die Zahl der Abschiebungen hat sich erhöht. Laut Justizministerium wurden im Jahr 2023 rund 2.100 Menschen abgeschoben. Rund 820 davon waren Straftäter. 2022 lag die Zahl der Abschiebungen bei rund 1.650, darunter waren 600 Straftäter. "Auch für das Jahr 2024 liegen wir über dem Schnitt des Jahres 2023", sagte die zuständige Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Im laufenden Jahr waren es bis einschließlich Mai 1.128 Abschiebungen, davon 324 Straftäter.
Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Ministeriums 36.319 Anträge gestellt. Das sind rund 8.500 mehr als 2022. Zuletzt kamen wieder weniger Geflüchtete an. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre gab es demnach 29.129 Asylzugänge in Baden-Württemberg pro Jahr. Das schließt jeweils Erst- und Folgeanträge ein.
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Man könne nicht von "freiwilliger" Ausreise sprechen
Der Begriff "freiwillige Ausreise" sei irreführend, sagte Anja Bartel, Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. "Freiwillig ist eine Entscheidung dann, wenn alternative Handlungsmöglichkeiten bestehen, wenn sie aus eigenem Willen getroffen und ohne Zwang ausgeführt wird." Drohe Menschen hingegen die gewaltsame Abschiebung, dann sei es zynisch, die Ausreise als "freiwillig" zu bezeichnen. "Der Begriff ist ein Paradebeispiel dafür, wie strategisch Sprache häufig im Kontext der Migrationspolitik eingesetzt wird", sagte Bartel. "Da werden Abschiebungen zu Rückführungen, Menschen zu Ausländern und Ausweglosigkeit zu Freiwilligkeit gemacht."
Gentges fordert Abschiebungen nach Afghanistan
Erneut forderte Landesjustizministerin Gentges die Bundesregierung und insbesondere Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auf, Abschiebungen von Gefährdern und schweren Straftätern nach Afghanistan zu ermöglichen. "Bei schweren Straftätern und Gefährdern ermöglicht die Bundesregierung weiterhin nicht die Abschiebung nach Afghanistan", sagte Gentges. Dies gelte für Fälle, bei denen es nach Einschätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge keine Abschiebungsverbote hinsichtlich Afghanistans gebe - "und somit einer Abschiebung nach Afghanistan keine rechtlichen Hindernisse entgegenstünden", sagte die Landesministerin. "Gespräche sind wichtig, aber auf Taten kommt es an."
Die Innenminister der Länder hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, dass Straftäter und islamistische "Gefährder" wieder in Konfliktländer wie Afghanistan und Syrien abgeschoben werden sollten. Migrations- und Völkerrechtsexperten äußerten daraufhin aber Zweifel, ob ein solcher Schritt vor Gericht Bestand hätte.
Bund blockiert bisher Abschiebungen nach Afghanistan
In Baden-Württemberg gibt es mehrere Dutzend Afghanen und Syrer, die aus Sicht des Ministeriums aufgrund ihrer Straftaten oder weil sie eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen, kein weiteres Aufenthaltsrecht in Deutschland behalten sollten. Nach Gentges' Überzeugung sollten sie so schnell wie möglich abgeschoben werden. Dem gibt der Bund nach Angaben des Landes aber bislang kein grünes Licht.
Der Bund verweist darauf, dass Abschiebungen nach Afghanistan seit August 2021 wegen der Sicherheitslage vor Ort ausgesetzt seien. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach eigener Aussage aber wieder ermöglichen. Das Bundesinnenministerium arbeite an der praktischen Umsetzung und sei bereits mit den Nachbarländern Afghanistans im Gespräch, hatte er in seiner Regierungserklärung in der vergangenen Woche gesagt.