Wie das Landgericht Ulm am Donnerstag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet abgewiesen. Damit gilt das Urteil des Landgerichts vom November 2022 als rechtskräftig. Dieses hatte den 65-Jährigen wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt.
Die Frau überlebte schwer verletzt
Der Angeklagte hatte im Oktober 1985 eine damals 29-Jährige in einem Park in Göppingen mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Mit einem Ast schlug er anschließend mehrfach auf ihren Kopf, um sie zu töten. Anschließend fuhr er die Frau den Angaben zufolge mit dem Auto an einen anderen Ort, warf sie in einen Straßengraben und bedeckte sie mit Ästen und Laub. Sie überlebte schwer verletzt. Der nun 65-Jährige war zur Tatzeit als US-Soldat in Göppingen stationiert.
Fall blieb jahrelang unklar
Die Tat blieb über Jahre ungeklärt. Erst mit einer Auswertung von DNA-Spuren gelang es den Ermittlern, den Mann zu überführen. Es kam im Herbst 2022 zum Prozess. In diesem sah es das Landgericht Ulm als erwiesen an, dass der Mann die Vergewaltigung damals begangen hat und dann versuchte, die Frau zu töten, um seine Tat zu verdecken. Gegen das Urteil hatte der Verteidiger des Verurteilten Revision eingelegt.
Die Delikte Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung sind mittlerweile verjährt. Da Mord und versuchter Mord nie verjähren, war die Verurteilung des 65-Jährigen auch nach so langer Zeit noch möglich.