Mehrere Bürgerinnen und Bürger wurden in den vergangenen beiden Nächten von einem Propellerflugzeug geweckt. Aufgeschreckt wurden die Menschen wohl unter anderem in Nürtingen, Frickenhausen und Altenriet (alle Kreis Esslingen). In einer Nürtinger Facebook-Gruppe wunderten sich Anwohner über Fluglärm. Denn eigentlich gilt in Stuttgart und der Umgebung ein Nachtflugverbot.
Laut Deutscher Flugsicherung handelte es sich in den beiden Nächten um ein Flugzeug, das eine Vermessung durchgeführt hat, in Auftrag gegeben vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL).
Flugzeug zum Beispiel über Nürtingen: Lärm weckt Bürger
Dem LGL zufolge fliegen die Kleinflugzeuge auf einer Höhe von 600 bis 900 Metern. Ein Vater aus Nürtingen sagte dem SWR am Donnerstag, dass sich seine vierjährige Tochter vor den ungewohnten, lauten Geräuschen nachts gefürchtet und daraufhin weinend ihre Eltern geweckt hatte.
Ähnliches berichtet dem SWR eine Zeitungsausträgerin aus dem Kreis Esslingen. Ihre Kinder seien ebenfalls von einem unterschwelligen, konstanten Brummen aufgewacht. Zwischen 23 und 3 Uhr nachts habe sie den Fluglärm wahrgenommen.
Laser tastet Umgebung über dem Raum Esslingen ab
Mehrere Stunden ist das Flugzeug zwischen Tübingen und Metzingen in Streifen hin- und hergeflogen. Dabei handelte es sich um einen Laserscanflug, so das LGL.
Bei einem solchen Flug treffen Laserstrahlen auf den Boden und erfassen Geländedaten, zum Beispiel für neue Straßen, Gebäude und Brücken. Aus diesen gesammelten Daten kann das LGL 3D-Modelle von der Umgebung erstellen. Diese dienen dann wiederum als Grundlage für Hochwassersimulationen oder die Stadt- und Bauplanung. Der Laserstrahl ist laut LGL nicht sichtbar und berge keine Gefahren für die Menschen oder die Umwelt.
Nochmal ein Nachtflug im Kreis Esslingen?
Solche Messungen aus der Luft finden nach Angaben des LGL oft bei Nacht statt, um den regulären Flugverkehr nicht zu beeinträchtigen. Die Behörde lasse jedes Jahr Teile von Baden-Württemberg mit einem Laser befliegen, sagte eine Sprecherin dem SWR. Die Datenerfassung sei für dieses Jahr noch nicht vollständig abgeschlossen. Das heißt, es muss mit weiterem nächtlichen Fluglärm gerechnet werden.
Ob ein Flug stattfindet, wird teilweise erst kurzfristig entschieden. Das hänge unter anderem vom Wetter ab, so die Sprecherin. Es darf demnach nicht regnen und der Himmel sollte wolkenlos oder hoch bewölkt sein.