Rund ein Jahr nach dem Unfall an der Rheinschleuse in Iffezheim (Kreis Rastatt) ist eine Steuerfrau zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 50-Jährige mit einem Frachter gegen das geschlossene Schleusentor gefahren war, weil sie Alkohol getrunken hatte und eingeschlafen war.
Millionenschaden an Schleusentor Mit Schiff gegen Schleuse Iffezheim gefahren: Steuerfrau zu Bewährungsstrafe verurteilt
Rund ein Jahr nach dem Unfall an der Rheinschleuse Iffezheim ist die Steuerfrau des Frachters verurteilt worden. Das Gericht blieb etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.