Millionenschaden an Schleusentor

Mit Schiff gegen Schleuse Iffezheim gefahren: Steuerfrau zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Christine Veenstra
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Johannes Stier
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Matthias Breitinger
Matthias Breitinger

Rund ein Jahr nach dem Unfall an der Rheinschleuse Iffezheim ist die Steuerfrau des Frachters verurteilt worden. Das Gericht blieb etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Rund ein Jahr nach einem Unfall an der Rheinschleuse in Iffezheim (Kreis Rastatt) ist die Steuerfrau des Frachters, der gegen das geschlossene Schleusentor gefahren war, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate auf Bewährung gefordert.

Das für den betreffenden Rheinabschnitt zuständige Schifffahrtsgericht Kehl (Ortenaukreis) sah es als erwiesen an, dass die Steuerfrau den Schiffsverkehr fahrlässig gefährdet hatte. Die 50-Jährige war am 11. November 2023 mit dem voll beladenen Frachter "La Primavera" auf dem Rhein unterwegs von Basel in Richtung Karlsruhe. In Iffezheim fuhr sie das niederländische Binnenschiff gegen das Tor der Schleusenanlage. Das rund 80 Tonnen schwere Tor der rechten Schleusenkammer wurde zerstört und musste ausgebaut werden. Verletzt wurde niemand. Es entstand Millionenschaden.

Das Gericht geht davon aus, dass die Frau alkoholbedingt eingeschlafen war. Alkoholtests nach dem Unfall hatten ergeben, dass die Beschuldigte zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,13 Promille hatte. "Worauf das Gericht seine Überzeugung stützen kann und muss, sind Dinge, die feststehen - nicht auf Hypothesen, für die es keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt", so Richter Stefan Heise mit Blick auf eine mögliche Ohnmacht, die die Verteidigung eingebracht hatte.

Ein Schiff auf dem Rhein bei Iffezheim ist gegen ein Schleusentor gefahren
Das Frachtschiff rammte im November 2023 auf dem Rhein ein Tor der Schleuse Iffezheim.

Steuerfrau räumt Alkoholkonsum ein

In der Verhandlung stand die Frage im Raum, ob die Steuerfrau während der Fahrt womöglich bewusstlos war. Sie war mit dem Schiff ungebremst in die Schleuse gefahren und hatte nicht reagiert, als das Schleusenpersonal sie per Funk kontaktierte. Die Angeklagte selbst sagte, sie glaube, ohnmächtig geworden zu sein - nach dem Unfall seien Herzprobleme festgestellt worden. Sie habe keine Erinnerungen an den Zeitraum vor dem Unfall. "Ich hörte die Schreie und dann habe ich gemerkt, dass etwas passiert war, dass das Schiff am Schleusentor stand."

Gleichwohl räumte die Steuerfrau auch ein, dass sie in der Nacht vor dem Unfall zwei oder drei Gläser Wein getrunken habe. Nach dem Aufprall auf das Schleusentor habe sie unter Schock gestanden und sei in ihre Kajüte zurückgekehrt. Dort habe sie zur Beruhigung ein weiteres Glas Wein getrunken. "So etwas ist mir noch nie zugestoßen", sagte sie mit Blick auf den Unfall. 

Vor Gericht wurde auch der Funkverkehr an der Schleuse abgespielt. "Hey, Primavera, das Tor ist zu!", rief ein Schleusenmitarbeiter, ohne dass vom Schiff eine Reaktion kam. Es gab demnach auch Warnungen per Sirene und Lautsprecher.

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Veranlasst hatte die Maßnahme die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Im Juli hatte das Landgericht Baden-Baden dann verfügt, die Pfändung zwar aufrechtzuerhalten, Kette und Schloss aber zu entfernen, damit das Schiff wieder fahren kann. Neben dem Strafprozess gegen die Steuerfrau läuft ein Zivilverfahren gegen die niederländische Reederei wegen Schadenersatz.

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