Die Sicherheitsvorkehrungen im baden-württembergischen Landtag stehen auf dem Prüfstand, nachdem der Landtagsabgeordnete Udo Stein (AfD) aus der Psychiatrie entlassen wurde. Stein darf nach einem Waffenfund in seinem Büro den Landtag in Stuttgart nicht ohne Weiteres betreten.
Das Betretungsverbot galt ursprünglich bis Sonntag, wurde am Montag aber offiziell verlängert und gilt nun zum 24. September. Das bestätigte eine Sprecherin des Landtags gegenüber dem SWR. Allerdings darf der AfD-Abgeordnete einen Besuch anmelden und nach einer Personenkontrolle sowohl das Landtagsgebäude als auch die Räume seiner Fraktion betreten.
Hohe Hürden für Mandatsverlust eines Abgeordneten
Nach dem Waffenfund in Steins Büro forderten mehrere Fraktionen, die Sicherheit im Landtag zu erhöhen - unter anderem mit Metalldetektoren wie an Flughäfen. Die Hürden dafür, Abgeordnete sogar ganz aus dem Landtag auszuschließen, liegen aber hoch. Michael Nordhardt aus der SWR-Redaktion Recht und Justiz ordnet ein, wann und wie so etwas möglich ist:
Voraussetzung dafür, dass das Mandat eines Landtagsabgeordneten erlischt und er aus dem Landtag ausscheidet, ist demnach, dass Abgeordnete ihre Wählbarkeit verlieren. Das wiederum passiert, wenn er oder sie wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Damit die Behörden aber überhaupt wegen einer möglichen Straftat gegen Landtagsabgeordnete Anklage erheben können, muss der Landtag einwilligen und die Immunität des Abgeordneten aufheben.
Verdacht auf Verstoß gegen Waffengesetz und versuchte Körperverletzung Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Landtagsabgeordneten
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen AfD-Landtagsabgeordneten eingeleitet. Nach SWR-Informationen handelt es sich dabei um Udo Stein.
Nicht jede Straftat ist ein Verbrechen
Außerdem ist laut Nordhardt zu beachten, dass nicht jede Straftat ein Verbrechen darstellt, das zum Verlust der Wählbarkeit führen kann. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, auf die nach dem Strafgesetzbuch mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr steht. Für andere Straftaten - sogenannte Vergehen - sieht das Strafgesetzbuch mildere Mindeststrafen vor, insbesondere auch Geldstrafen.
Wenn Landtagsabgeordnete wegen eines Vergehens verurteilt werden, verlieren sie die Wählbarkeit nicht und scheiden auch nicht aus dem Landtag aus. Bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, verlieren Abgeordnete die Wählbarkeit für fünf Jahre. Das gilt ab dem Zeitpunkt, an dem das Urteil rechtskräftig wird.
Der Fall des AfD-Abgeordneten Udo Stein
Im Fall des AfD-Politikers Udo Stein wurden bei einer Durchsuchung seines Büros zuletzt ein Jagdmesser und Munition gefunden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat anschließend Ermittlungen gegen Stein eingeleitet. Außerdem hat die Polizei am 5. Juli mit einem Großaufgebot ein Waldstück bei Bühlertann (Kreis Schwäbisch Hall) durchsucht. Nach SWR-Informationen steht die Aktion in Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Stein.