Der ADAC hat anlässlich der Fastnachtszeit Empfehlungen für Partygäste zum Thema Verkehr veröffentlicht. Auch wer während dieser Zeit gegen die 0,5-Promille-Grenze für Autofahrer und Autofahrerinnen verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Außerdem drohen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für einen Monat.
Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass die Promillegrenze je nach Körpergröße, Alter, Gewicht und Geschlecht unterschiedlich schnell erreicht wird. Zudem könne bereits ein Blutalkoholwert von 0,3 Promille strafbar sein, wenn sich dieser negativ auf die Fahrweise auswirkt. Wer unter 21 Jahre alt ist oder den Führerschein erst seit weniger als zwei Jahren besitzt, muss sogar eine Null-Promille-Grenze einhalten.
Für Fahrten mit E-Scootern und bestimmten E-Bikes gelten beim Alkohol im Übrigen die gleichen Grenzwerte wie beim Auto. Beim Fahrrad liegt die Grenze deutlich höher, solange Fahrer oder Fahrerin unauffällig sind und niemanden gefährden. Doch wer sich mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut aufs Rad setzt, begeht eine Straftat und kann seinen Führerschein verlieren.
ADAC: Clownsschuhe und Autopedale passen nicht zusammen
Auch in Bezug auf Kostüme gibt es laut ADAC ein paar Dinge zu beachten. Zwar sei es nicht per se verboten, sich verkleidet ans Steuer zu setzen. Bestimmte Accessoires können sich beim Autofahren jedoch als hinderlich erweisen. Laut ADAC ist es nicht ratsam, mit Monsterfüßen oder Clownsschuhen aufs Gaspedal zu treten. Genauso könnten Faschingsmasken die Sicht und das Hören einschränken. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, kann es passieren, dass die Versicherung den Schaden nicht in vollem Umfang bezahlt. Der ADAC rät deshalb, sperrige Kostüme erst vor Ort anzuziehen oder für die Fahrt zur Faschingsparty direkt den ÖPNV zu nutzen.
Rettungsdienste raten zu Alkohol in Maßen
Die Polizei rät Närrinnen und Narren, sich in der bevorstehenden heißen Phase der Fastnachtszeit ab Donnerstag nicht allzu sorglos zu verhalten - sonst könne es zu einem "persönlichen Aschermittwoch" kommen, wie die Reutlinger Polizei es in einer Mitteilung ausdrückt. Das sei beispielsweise möglich, indem jemand durch zuviel Alkohol "zu einem willkommenen Opfer für eine Straftat wird oder sich selbst zu einer solchen hinreißen lässt, die man nüchtern nie begehen würde".
Alkohol senkt die Hemmschwelle: Der BW-Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) empfiehlt daher, Ansammlungen von offensichtlich stark alkoholisierten Menschen zu meiden, um Aggressionen aus dem Weg zu gehen. Ohnehin sollte Alkohol in Maßen getrunken werden. Denn laut dem Deutschen Feuerwehrverband sind Unfälle durch Trunkenheit die häufigste Ursache für Einsätze des Rettungsdienstes im Umfeld von Fastnachtsveranstaltungen, etwa nach dem Sturz in Glasscherben.
Das DRK weist außerdem darauf hin, dass Alkohol nicht wärme, sondern nur das Kälteempfinden verringere. Daher besser warme Kleidung anziehen, auch wenn die Temperaturen derzeit relativ mild sind, und auch am Rande eines Fastnachtsumzug in Bewegung bleiben und sich zwischendurch in geschlossenen Räumen aufwärmen. Und dann auch mal eine Pause beim Alkoholkonsum einlegen und etwas essen, rät das Rote Kreuz.
Polizei warnt vor K.o.-Tropfen bei Fastnachts-Partys
Die Polizei widmet sich in ihren Ratschlägen ebenfalls ausführlich dem Thema Alkohol, auch im Zusammenhang mit sogenannten K.o.-Tropfen. Man solle bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt lassen und besonders von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke annehmen, rät die Behörde. Besteht der Verdacht, dass man einen verunreinigten Drink zu sich genommen hat, sollte man sich so schnell wie möglich untersuchen lassen, da K.o.-Tropfen nur für eine begrenzte Zeit im Blut und im Urin nachweisbar sind.
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Und wer seine eigene Fastnachtsparty feiert, sollte beim Schmücken des Partyraums die Dekoration nicht in unmittelbarer Nähe von Glühbirnen, Heizstrahlern, Kerzen und anderen heißen Gegenständen anbringen, rät der Feuerwehrverband. Insbesondere Vorsicht mit offenem Feuer in dekorierten Räumen. "Halten Sie Löschmittel bereit: Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser", so der Verband. Zudem sollte man keine Masken und Kostüme aus leicht brennbarem Material tragen.
Polizei will auch in Zivil zu Fastnachts-Feiern gehen
Die Polizei kündigt außerdem an, sie werde "wie schon in den vergangenen Jahren bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen durchführen". Sie erinnert in ihrer Mitteilung auch an die mögliche, aber abstrakte Gefahr durch Terror und das Risiko allgemeine Kriminalität. Wer zur Fastnacht geht, sollte besser nicht allzu viele Wertgegenstände bei sich haben, denn Diebe nutzen die Gelegenheit.
Die Polizei will auch in Zivil unterwegs sein. Doch weil sie "nicht überall" sein könne, sei sie darauf angewiesen, dass sich Fastnachtsbesucherinnen und -besucher im Zweifelsfall selbst melden, wenn sie Verdächtiges oder Straftaten beobachten.
Und wer Angetrunkene schlafend oder dämmernd im Freien antrifft, "muss unbedingt helfen", so das Rote Kreuz. "Es drohen Unterkühlungen mit im schlimmsten Fall lebensbedrohlichen Auswirkungen. Sorgen Sie dafür, dass unterkühlte Personen ins Warme gebracht werden und bei Bedarf von Fachleuten des Sanitäts- und Rettungsdienstes weiterbehandelt werden." Notfalls den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 alarmieren. Damit die Einsatzkräfte auch zu dem Notfall gelangen können, gilt: Autos so parken, dass Rettungswege frei bleiben, und die Rettungsdienste nicht bei ihrer Arbeit behindern.