Ein ehemaliger Schwimmlehrer soll in mindestens 133 Fällen Kinder im Alter zwischen vier und zwölf Jahren während des Schwimmunterrichts sexuell missbraucht haben. Dafür wurde er bereits im Jahr 2018 zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Außerdem wurde eine anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet. Dagegen wehrt sich der Verurteilte. Daher muss nun das Landgericht Baden-Baden entscheiden, ob an der Sicherheitsverwahrung festgehalten wird oder nicht.
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