Das Landgericht Stuttgart hat die Klage von 16 Verlagen gegen die Nachrichtenapp "Newszone" des Südwestrundfunks (SWR) abgewiesen. Damit darf die Nachrichtenapp des jungen SWR Angebots DASDING weiter online bleiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie das Gericht mitteilte.
Zur Begründung seiner Entscheidung teilte das Gericht mit, die Klage sei zwar in Teilen zulässig, jedoch nicht begründet. Ob die App vom Telemedienkonzept für das SWR-Jugendangebot von DASDING erfasst werde, sei durch das Landgericht nicht überprüfbar, hier seien ausschließlich die Verwaltungsgerichte zuständig. Den von den Verlagen erhobenen Vorwurf, die App sei presseähnlich und verstoße damit gegen das Verbot der Presseähnlichkeit, wies das Gericht zurück. Das Verbot der Presseähnlichkeit beziehe sich nicht auf einzelne Inhalte, sondern grundsätzlich auf das gesamte Telemedienangebot.
Verlage sehen App als unlauteren Wettbewerb
Die Presseähnlichkeit - also die Frage, ob Inhalte von öffentlich-rechtlichen Sendern denen von privaten Presseverlagen zu sehr ähneln könnten - steht im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung. Ein presseähnliches Angebot haben die Bundesländer den Sendern, die per Rundfunkbeitrag finanziert werden, per Staatsvertrag untersagt. In der Frage der Presseähnlichkeit von "Newszone" folgte das Gericht der Auffassung der klagenden Verlage indes nicht.
Die Gruppe der Verlage kündigte über den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) umgehend an, Berufung einzulegen. Man nehme das Urteil mit Verwunderung zur Kenntnis, hieß es in einer Mitteilung. Der Sachverhalt sei "unverändert", so der BDZV. Daher erscheine es geboten, in die Berufung zu gehen. Der Streit geht also weiter und in nächste Instanz.
"Newszone" von Beginn an umstritten
Der Rechtsstreit zwischen den privaten Verlegern und dem öffentlich-rechtlichen SWR um die App ist fast so alt wie das Angebot selbst. Die App "Newszone" gibt es seit Frühjahr 2022. Die klagenden Verlagshäuser - darunter die "Stuttgarter Zeitung", die "Badische Zeitung" und die "Rheinpfalz" - waren damals gegen den SWR vor Gericht gezogen, weil sie in der "Newszone"-App einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag sehen.
Weniger Programme, weniger Geld für Sportrechte, weniger Presseähnlichkeit im Netz Ministerpräsidenten beschließen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll künftig deutlich weniger Programme haben. Darauf haben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auf ihrer Konferenz in Leipzig geeinigt. Keine Einigung gab es bei der Höhe der Rundfunkgebühr.
Derzeit wird von den Bundesländern an einer Reform des Medienstaatsvertrages gearbeitet. Davon erhoffen sich Verlage mehr Unterstützung ihrer Position bei der Presseähnlichkeit. Der ARD-Sender SWR hatte die App im Herbst 2022 im Zuge der juristischen Auseinandersetzung eine Zeit lang auf Eis gelegt. Ende März hatte sie der SWR dann wieder aktiviert. Daraufhin waren die Verlage erneut vor Gericht gezogen.